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328/2001
Datum: 13.12.2001
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heute im Bundestag - 13.12.2001

Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes vorgelegt

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben den Entwurf eines achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes ( 14/7778) vorgelegt. Die Koalition erklärt dazu unter anderem, die bisherige gesetzliche Regelung enthalte eine Vielzahl von verfahrensbestimmenden Vorschriften, die sich beim Vollzug als unklar oder missverständlich erwiesen hätten. Die Notwendigkeit besserer Vorkehrungen gegen kriminelle Handlungen bei der Beschaffung und Verwaltung von Parteifinanzen sei die durch Vorgänge um Spenden und Parteifinanzierung deutlich geworden. So klaffe eine Lücke zwischen den nach dem Strafrecht möglichen Sanktionen und dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung.

Der neue Entwurf sieht vor, in Anlehnung an die Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung die Obergrenze für die Teilfinanzierung durch den Staat künftig auf 130 Millionen € anzuheben. Die Steuerabzugsfähigkeit von Spenden natürlicher Personen wird danach auf insgesamt 3.300 € begrenzt. Für den Präsidenten des Bundestages als Vertreter der mittelverwaltenden Behörde solle ein besonderes Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Richtigkeit der Rechenschaftsberichte der Parteien geschaffen werden. Den Parteien wird nach Darstellung der Koalition die Pflicht aufgegeben, auch Fehler im bereits beim Bundestagspräsidenten eingereichten Rechenschaftsberichten nach deren Entdeckung zu korrigieren. Insgesamt solle die Rechenschaftspflicht der Parteien erweitert und neben Einnahme-, Ausgabe- und Vermögensrechnung künftig auch die Angabe von Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen eingefordert werden. Vertretungsberechtigte Mitglieder einer Partei oder Prüfer, die vorsätzlich unrichtige oder verschleierte Angaben in den Rechenschaftsbericht ihrer Partei aufnehmen, sollen künftig bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe erhalten können.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_328/04
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