Über die Ermittlung des Existenzminimums Auskunft geben
Berlin: (hib/VOM) Nach der Ermittlung des Existenzminimums im dritten und vierten Existenzminimumbericht der Bundesregierung ( 14/1926, 14/7765) erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/8244). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, inwieweit das sächliche Existenzminimum volljähriger Kinder in verfassungsgemäß gebotener Höhe von der Einkommensteuer befreit wird, wenn deren Regelsätze und die einmaligen Leistungen bei der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden und im Einkommensteuerrecht neben dem Kinderfreibetrag keine weiteren Regelungen enthalten sind, die den sächlichen Unterhaltsbedarf dieser volljährigen Kinder zusätzlich berücksichtigen. Gefragt wird auch, inwieweit die im dritten Bericht angesetzten Quadratmetermieten und die angenommene Steigerung der Heizkosten realistisch sind und wie sich die Lebenshaltung aller privaten Haushalte 2001 gegenüber dem Vorjahr entwickelt hat.