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070/2002
Datum: 14.03.2002
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heute im Bundestag - 14.03.2002

Regierung soll Entwicklungsfinanzierung international stärken

/Entwicklungszusammenarbeit/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll sich auf der Entwicklungsfinanzierungs-Konferenz in Monterrey (Mexiko) zur Umsetzung ihres im April 2001 beschlossenen "Aktionprogrammes 2015" einsetzen. Dies fordern die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/8487). An vorderster Stelle stehe dabei die Forderung einer stärkeren Mobilisierung einheimischer Finanzmittel für die Entwicklung. Dies setze einen entschlossenen Kampf gegen Vergeudung öffentlicher Mittel und gegen Korruption sowie die Sicherung von Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten voraus. Dabei sei der Aufbau eines funktionierenden Bankensystems, die Verbesserung der Bankenaufsicht und die Schaffung sozialer Sicherungssysteme einzubeziehen. Im Entwurf für das Abschlussdokument der Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung (Financing for Development (FD-Konferenz)), dem sogenannten "Monterrey-Konsens", sei ein umfassender Katalog beschlossen worden, der Forderungen und Erwartungen an alle Teilnehmerstaaten enthalte. Auch biete die vom Internationalen Weltwährungsfonds (IWF) vorgeschlagene Schaffung eines internationalen Insolvenzregimes überschuldeten Staaten die Chance, mit öffentlichen und privaten Gläubigern Schuldenregelung zu treffen. Damit soll unter anderem eine Bestandsaufnahme der bisherigen Entschuldungspolitik vorgelegt werden, um ärmere Bevölkerungsschichten vor katastrophalen sozialen Konsequenzen eines Staatsbankrotts besser schützen zu können.

Auch soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, ein neues Verfahren zur Bereinigung der Überschuldung von Staaten zu diskutieren und sich insbesondere für die Einführung eines fairen und transparenten Verfahrens einsetzen. Entwicklungsländer sollen bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Gleichstellung der Geschlechter und gute Regierungsführung als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung unterstützt werden. Demokratie und Rechtstaatlichkeit sei die Grundlage für eine bessere Mobilisierung eigener Finanzressourcen und die Anwerbung ausländischer Direktinvestitionen. Gleichzeitig sei entschieden darauf einzuwirken, "Steueroasen" zu beseitigen, die eine gerechte Besteuerung und Nutzung von Einkommen und Vermögen in allen Ländern untergraben. Es gelte Steuerflucht und Geldwäsche durch ein international abgestimmtes Verbot von zu verhindern und Finanzgeschäfte von Banken und Fonds, die nicht den Mindeststandards der Bank für internationalen Zahlungsausgleich unterworfen seien, zu verbieten. Erwirkt werden müsse ein international abgestimmtes Vorgehen zur Rückführung von Guthaben, die illegal ins Ausland transferiert wurden.

Einsetzen soll sich die Regierung schließlich auch für eine stärkere Beteiligung der Entwicklungsländer in den für Entwicklungszusammenarbeit und Finanzfragen zuständigen internationalen Gremien. Damit soll insbesondere die Zusammenarbeit von Entwicklungsländern und der OECD im IWF und der Weltbank verbessert werden. Anzustreben sei schließlich auch den Zielwert für staatliche Entwicklungszusammenarbeit von 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes so rasch wie möglich zu erreichen und damit einer jährlichen Erhöhung der entsprechenden Mittel Rechnung zu tragen. Konkrete Fortschritte seien mit Zeitplänen anzustreben. Einsetzen soll sich die Regierung auch für eine weitere Öffnung der Märkte der Industriestaaten für am wenigsten entwickelte Länder durch Außerkraftsetzung von Zoll und Quoten, um die aktivere Teilnahme am Welthandel etwa im Bereich der technischen Zusammenarbeit gezielt zu fördern.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_070/03
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