Keine politische Verfolgungsgefahr für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo
Berlin: (hib/NEI) Die Gefahr einer politischen Verfolgung ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo wird verwaltungsgerichtlich regelmäßig verneint, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 14/9769) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9527). Danach wurden bei 19.817 Entscheidungen zwischen April bis Juni 2002 insgesamt 15 Asylsuchende als "asylberechtigt nach dem Grundgesetz" anerkannt, ein weiterer als "politisch verfolgt im Sinne des Ausländergesetzes". Laut Regierung geht die Innenministerkonferenz davon aus, dass noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für eine zwangsweise Rückführung gegeben sind. Das Zuwanderungsgesetz biete keine Aussicht auf einen Aufenthaltstitel für ethnische Minderheiten aus dem Kosovo, wenn der gegenwärtige Aufenthalt nicht rechtmäßig sei, heißt es. Überwiegend bestehe kein Abschiebungshindernis wegen konkreter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit, auch der Aufenthalt für gemischt-ethnische Ehen und Familien werde nicht mehr verlängert.