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050/2003
Datum: 07.03.2003
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heute im Bundestag - 07.03.2003

Rückgang bei den Anträgen auf Vergütung der Mineralölsteuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Im Jahr 2002 haben rund 310 000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe einen Antrag auf Vergütung der Mineralölsteuer gestellt. In den Jahren 2000 und 2001 seien es rund 380 000 Betriebe gewesen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/514) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/439). Der Rückgang sei vor allem darauf zurückzuführen, dass der Gesetzgeber eine Bagatellegrenze von 50 Euro eingeführt habe und dadurch die Zahl der "Kleinanträge" erheblich gesunken sei. Bis zum Jahr 2000 hätten die Antragsteller je nach Bundesland zwischen drei und acht Seiten im Antragsformular ausfüllen müssen. Der jetzige Antrag umfasse fünf auszufüllende Seiten sowie fünf Seiten Ausfüllanleitung. Zusätzlich werde als Serviceleistung im Internet eine ausführliche, mit Beispielen versehene 18-seitige Ausfüllhilfe angeboten.

Nach jetzigen Schätzungen der Bundesregierung dauert die Bearbeitungszeit der Anträge bei der Zollverwaltung durchschnittlich eine Stunde pro Antrag. Um die Anträge zu bearbeiten, setzten die Hauptzollämter rund 300 Beamte und Angestellte ein, heißt es weiter. Mit dem neuen Antragsverfahren werde die Bürokratielast für die Landwirte dadurch verringert, da die Formulare erstmals per Post zugestellt würden und die der Zollverwaltung bereits bekannten Stammdaten der Landwirte in den Formularen eingedruckt seien. Dies verringere den Prüfaufwand bei der Zollverwaltung. Voraussichtlich noch im laufendem Jahr werde es möglich, Anträge mit Hilfe eines elektronisch ausfüllbaren Vordrucks zu stellen. Dies würde die Fehlerquote verringern und eine schnellere Bearbeitung bei der Verwaltung ermöglichen, so die Regierung. Laut Antwort haben die Bundesländer durch den Wegfall der Zuständigkeit für die Gasölverbilligung kein Personal eingespart. Das bisher dafür eingesetzte Personal werde nun bei den wachsenden Aufgaben der Landwirtschaftsverwaltung bei der Abwicklung von EU-Maßnahmen sowie bei verstärkten Kontrollen im Umwelt- und Verbraucherschutz eingesetzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_050/05
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