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059/2003
Datum: 18.03.2003
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heute im Bundestag - 18.03.2003

FDP: Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld auf zwölf Monate begrenzen

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld wieder auf zwölf Monate zu begrenzen. In einem Antrag ( 15/590) heißt es, die Anspruchsdauer betrage heute je nach Versicherungsdauer und Lebensalter zwischen 6 und 32 Monate. Eine solche "Daueralimentation", so die Liberalen, die häufig als Brücke in die Frühverrentung genutzt werde, könne dem Einzelnen die Motivation nehmen, jemals wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Im Durchschnitt finde ein Arbeitsloser nach acht Monaten wieder Arbeit. Bei einer Rückkehr zur Anspruchsdauer von zwölf Monaten hätte der Arbeitslose genügend Zeit, sich neu zu orientieren, heißt es in dem Antrag. Für einen Arbeitslosengeldempfänger fehle nicht nur der Anreiz, sich über eine Teilzeittätigkeit wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, sondern er werde dafür auch mit einer überproportionalen Kürzung des Arbeitslosengeldes bestraft. Dies mache es auch einem Arbeitswilligen, aber ökonomisch rational denkenden Arbeitslosen schwer, eine Beschäftigung aufzunehmen. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an gelte eine Beschäftigung selbst dann noch als unzumutbar, wenn sie nicht wegen ihrer Anforderungen unzumutbar ist, sondern nur deshalb, weil das daraus erzielbare Nettoeinkommen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

Die Fraktion fordert ferner, die bisherige Unterscheidung zwischen Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil zu überdenken, da es letztlich die Arbeitnehmer seien, die die gesamte Abgabenlast tragen, also auch die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das Arbeitsentgelt sollte nach dem Willen der Abgeordneten zunächst um den Arbeitgeberbeitrag erhöht und der Gesamtbeitrag zur Arbeitslosenversicherung davon einbehalten werden. Zudem könnte die Arbeitslosenversicherung Wahltarife einführen. In einem ersten Schritt sollte ein Wahlrecht für einen niedrigen Tarif verbunden mit einer Karenzzeit erwogen werden. Dann würde der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht direkt zum Zeitpunkt der Entlassung entstehen, sondern erst nach einer Karenzwoche. Ein solcher Selbstbehalt wäre geeignet, so die FDP, die eigentlichen Versicherungsfälle stärker von Missbrauchsfällen zu trennen. Darüber hinaus empfiehlt die Fraktion, die Arbeitslosenhilfe vollständig mit der Sozialhilfe zu einem System mit einer Leistung, klaren Zuständigkeiten, eingleisigen Verfahren und schlankerer Verwaltung zusammenzufassen. Es gebe keinen Grund dafür, dass es mehrere steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen für die Arbeitslosigkeit gibt. Bislang würden die Kosten wie auf Verschiebebahnhöfen zwischen Arbeitsämtern und den Kommunen hin- und hergeschoben.

Die FDP schlägt ferner vor, die Vermittlung und Beratung effektiver zu gestalten. Das Prinzip, wonach keine Leistung ohne grundsätzliche Bereitschaft zur Gegenleistung zu gewähren ist, müsse deutlich zur Geltung gebracht werden. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen seien dringend auf Umfang, Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen. Die subventionierte, "unfaire Konkurrenz" für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer durch Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen müsse deutliche eingeschränkt werden. Weitere Forderungen der Fraktion sind unter anderem, versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt und nicht aus der Arbeitslosenversicherung zu bezahlen, die Arbeitsförderungsinstrumente zu Gunsten älterer Arbeitnehmer zu überdenken, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu liberalisieren und mittelfristig abzuschaffen, das Tarifrecht zu flexibilisieren und ein modernes Kündigungsrecht einzuführen. Schließlich sei auch eine Neugestaltung der betrieblichen Mitbestimmung erforderlich.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_059/05
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