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064/2003
Datum: 26.03.2003
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heute im Bundestag - 26.03.2003

Abgeordnete verlangen Auskunft über Kosten für Energieumwandlungsanlagen

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/POT) Klarheit über die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien verlangen 42 Abgeordnete aus der CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/708). Den Angaben der Parlamentarier zufolge hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31. Januar 2003 davon gesprochen, dass einem durchschnittlichen Haushalt durch das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) Kosten in Höhe von 8 Euro pro Jahr entstünden. Dagegen ergebe sich aus dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG aus dem Gesamtvolumen an Vergütungszahlungen für EEG-Einspeisungen pro Kopf eine Belastung in Höhe von 19 Euro pro Jahr, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund erkundigen sich die Abgeordnete nach den Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder sowie nach der Höhe der in Anspruch genommenen Mittel zur Förderung der Entwicklung, der Herstellung, des Baus, des Exports und des Betriebs von Windkraftwerken, Photovoltaik-, Solarwärme-, Biomassenverbrennungs-, Wasserkraft- und geothermischen Anlagen in den Jahren 1991 bis 2002. Darüber hinaus interessiert die Parlamentarier, in welcher Höhe die Kreditanstalt für Wiederaufbau im gleichen Zeitraum Kredite für den Ausbau der gewerblichen Nutzung der genannten Energieumwandlungsanlagen bewilligt hat und welche Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder zur Erforschung der Einsatzmöglichkeiten der Exekutive bekannt sind.

Des Weiteren soll die Regierung sagen, in welcher Höhe in den Jahren 1991 bis 2002 jeweils Verlustzuweisungen aus dem Betrieb von Windkraftwerken die Steuereinnahmen in Deutschland vermindert haben und mit welcher weiteren Entwicklung bis 2010 zu rechnen ist. Die Abgeordneten wollen zudem wissen, in welchem Zeitraum nach Einschätzung der Regierung Windkraftanlagen auch ohne Subventionierung wirtschaftlich betrieben werden können und eine Einspeisevergütung damit entfallen kann. Außerdem soll die Regierung darlegen, wie sich die deutschen Exporte von Windkraftwerken in den Jahren 1998 bis 2002 sowie die Anzahl der direkt mit dem Betrieb oder der Herstellung von Windkraftanlagen verbundenen Arbeitsplätze seit 1991 entwickelt haben. Schließlich interessiert die Parlamentarier, wie die Regierung die Veränderungen des Landschaftsbildes durch die Aufstellung von Windkraftwerken bewertet und ob ihr Kenntnisse über Wertminderungen von Grundstücken und Gebäuden in der Umgebung von geplanten und aufgestellten Windkraftwerken in Deutschland vorliegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_064/01
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