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088/2003
Datum: 29.04.2003
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heute im Bundestag - 29.04.2003

"Oberirdische Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente ist erforderlich"

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die oberirdische Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente über einen Zeitraum von mehreren Jahren ist erforderlich, damit die Wärmeleistung der bestrahlten Brennelemente reduziert werden kann, bevor sie in ein Endlager in tiefen geologischen Schichten verbracht werden. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/870) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/698) hin. Die Fraktion hatte vorgebracht, dass die Betreiber der Kernkraftwerke oberirdische Zwischenlager für alle maßgeblichen Kernkraftwerke beantragt haben, was die Aufmerksamkeit auf die Sicherheit dieser Lager im Vergleich zu unterirdischen Lagerstätten für radioaktiven Abfall lenke.

Nach Aussage der Regierung sollen die von den Energieversorgungsunternehmen beantragten zentralen Zwischenlager an insgesamt zwölf Kernkraftwerksstandorten dazu beitragen, dass Transporte bestrahlter Brennelemente in die zentralen Zwischenlager Ahaus (Nordrhein-Westfalen) und Gorleben (Niedersachsen) vermieden werden und nach Ende Juni 2005 Transporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) entfallen können. Das Bundesamt für Strahlenschutz habe bisher sowohl für das in Süddeutschland beantragte WTI-Konzept (WTI: Wissenschaftlich-technische Ingenieurberatung GmbH) als auch für das in Norddeutschland beantragte STEAG-Konzept Aufbewahrungsgenehmigungen erteilt. Für beide Konzepte hätten die Gutachter bestätigt, dass sich für die Bevölkerung in der Umgebung keine unzulässigen radiologischen Belastungen ergeben. Auch ein gezielter Absturz eines Verkehrsflugzeuges würde nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit aufgrund erheblicher Direktstrahlung oder der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe führen. Die Bundesregierung habe für beide Lagerkonzepte eine Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission eingeholt, die zu dem Ergebnis gelangt sei, dass beide Konzepte dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Gleisanschlüsse seien keine Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Zwischenlagers, so die Regierung weiter. Falls ein Gleisanschluss nicht zur Verfügung stehe, könnten die Brennelemente auf Lkw transportiert werden. An den Standorten Brokdorf, Grafenrheinfeld und Neckarwestheim sei zurzeit kein Gleisanschluß vorhanden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_088/04
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