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126/2003
Datum: 11.06.2003
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heute im Bundestag - 11.06.2003

Wirksamen Zivil- und Katastrophenschutz schaffen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Das bisher zweigeteilte deutsche Notfallvorsorgesystem ist Ereignissen wie den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten und den Hochwasserkatastrophen im Sommer 2002 in Deutschland nicht ausreichend gewachsen. Dies stellt die CDU/CSU in einem Antrag ( 15/1097) fest. Sie fordert darin die Regierung auf, Kräfte und Mittel der inneren und äußeren Sicherheit enger miteinander zu verzahnen. Benötigt werde ein Gesamtverteidigungskonzept, in das Polizei, Bundesgrenzschutz, Katastrophenschutz und Bundeswehr einzubeziehen seien. Die Bundeswehr sei dabei im Rahmen ihrer spezifischen Fähigkeiten und bei Wahrung der Zuständigkeit der Länder ergänzend zu Polizei und Katastrophenschutz einzusetzen, dürfe aber nicht zum Lückenbüßer für Defizite bei den prinzipiell zuständigen Kräften der inneren Sicherheit und des Katastrophenschutzes werden. Nach Ansicht der Union sollen die Vorschriften des Zivilschutzgesetzes so novelliert werden, dass neben Aufgaben zum Schutz vor kriegerischen Handlungen auch Aufgaben im Zusammenhang mit anderen Angriffen von nationaler Bedeutung wahrgenommen werden können, die nicht eindeutig als Verteidigungsfall im herkömmlichen Sinne einzustufen sind.

Für nicht eindeutig als Verteidigungsfall einzustufenden Angriffe muss die Regierung nach dem Willen der Union eine Gefährdungsanalyse erarbeiten und Gefährdungspotenziale von Schadensszenarien mit nationaler Bedeutung bewerten. Beim optimierten "Gefahrenabwehrmanagement" sollten die Möglichkeiten des Bundes zur Unterstützung der Länder mit Hilfe bundesweiter Koordinierung ausgeschöpft werden. Um die internationale Zusammenarbeit zu verbessern, sollten auch grenzübergreifende Übungen mit dem benachbarten Ausland stattfinden. Zu den Optionen eines Bundeswehreinsatzes gehöre grundsätzlich auch der Schutz ziviler Objekte, wenn die Polizeikräfte des Bundes oder Länder hierzu nicht ausreichen, heißt es weiter. Gezeigt habe sich angesichts der Terroranschläge des 11. September und der Vorgänge um ein entführtes Flugzeug in Frankfurt Anfang 2003 auch gezeigt, dass die Schaffung einer ausreichenden Rechtsgrundlage für das so genannte "Air-policing" besonders vorrangig sei, heißt es im Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_126/08
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