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154/2003
Datum: 07.07.2003
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heute im Bundestag - 07.07.2003

Union fordert Anpassung der Berufsbildung an Strukturwandel

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/BES) Angesichts struktureller Veränderungen in den Industrieländern fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/1348) die Bundesregierung auf, das Berufsbildungsrecht zu novellieren. Damit soll die Exekutive auf den Wandel hin zur wissensbasierten Informations- und Dienstleistungsgesellschaft reagieren. Im Vordergrund müsse dabei die Gemeinwohlverpflichtung stehen. So sei die Funktionstüchtigkeit der Wirtschaft mit ihrem Anspruch an Fachkräfte ebenso zu beachten wie der Anspruch von jungen Menschen und von Erwerbstätigen auf Bildung, Berufsbildung, Arbeit und soziale Sicherheit.

In einer detaillierten Eckpunkte-Aufstellung schlägt die Union unter anderem vor, die berufliche Bildung zu deregulieren. So sollten die Verstaatlichung der Berufsbildung zurückgeführt und Ausbildungshemmnisse abgebaut werden. Darüber hinaus sollen nach Ansicht der Union der gesamte Bereich der Aus- und Weiterbildungsförderung, so weit der Bund zuständig ist, in einem Gesetz zusammengefasst und Doppelregelungen in Handwerksordnung vermieden werden. Des Weiteren schlagen die Parlamentarier vor, Prüfungsausschüsse paritätisch mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lehrkräften zu besetzen. Auch soll nach dem Willen der Antragsteller die Anerkennung und Ordnung von Ausbildungsberufen zum Teil neu gestaltet werden. Die Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung sollten laut Antrag modular gestaltet und die Module miteinander verbunden werden. Zum Nachweis für alle erworbenen Qualifikationen in der geregelten und informellen Berufsausbildung sollte ein einheitliches Berufsbildungspass eingeführt werden. Bei der Neugestaltung des Berufsbildungsrechts müsse die Internationalisierung der Arbeitswelt beachtet werden. So seien Doppelqualifikationen und fachsprachliche Fremdsprachenkompetenz zu fördern. Ausbildungsabschnitte sollten im Ausland absolviert werden dürfen, fordern die Abgeordneten weiter. Auch seien die Voraussetzungen zur Annerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen zu regeln.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_154/03
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