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220/2003
Datum: 15.10.2003
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heute im Bundestag - 15.10.2003

Experten diskutieren Novellierung des Filmförderungsgesetzes kontrovers

Ausschuss für Kultur und Medien (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Unterschiedlich beurteilten Experten und Sachverständige den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ( 15/1506). Dies wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Kulturausschuss am Mittwochnachmittag deutlich. Mit der FFG-Novelle will die Bundesregierung das Förderungssystem verbessern, die erforderlichen Einnahmen der Filmförderungsanstalt (FFA) erhöhen und die Außenvertretung des deutschen Films verbessern. Das Ziel der Maßnahme sei eine Erhöhung des Marktanteils europäischer und besonders deutscher Filmproduktionen, welche nicht nur ökonomisch notwendig, sondern auch kulturpolitisch wünschenswert sei. Klaus Schaefer vom Film Fernseh Fonds Bayern (FFF) sprach sich für die vorgesehene Anhebung der Schwellen für die Referenzförderung auf 150 000 Zuschauer aus, kritisierte aber die "Verlagerung von deutschen Förderentscheidungen auf undurchsichtige und nicht nachvollziehbare Auswahlentscheidungen für Festivalteilnahmen". Tomy Weigand begrüßte für den Bundesverband Regie (BVR) weite Teile des Entwurfes, insbesondere die vorgesehene stärkere Finanzausstattung der FFA. Einen wichtigen Schritt stelle dabei die überfällige Erhöhung der Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten dar. Ebenfalls befürwortet wurde die vorgesehene maßvolle Anhebung der Kino- und Videoabgabe. Eine eindeutige Verschlechterung der Situation des Kurzfilms sei die Folge der Gesetzesänderung, sagte dagegen die Vertreterin der AG Kurzfilm e.V., Astrid Kühl. Gerade für die Außenvertretung des deutschen Films spiele der Kurzfilm eine entscheidende Rolle. Die FFG-Novelle vergebe jedoch die Chance, mit einer Anerkennung des Kurzfilms als eigenständige künstlerische Ausdrucksform und einer fundierten Nachwuchsförderung in die Zukunft des deutschen Films zu investieren.

Jürgen Kasten, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Drehbuchautoren e.V., gab sich im Hinblick auf die grundlegende Bedeutung des Drehbuchs für den Erfolg eines Films enttäuscht über die in diesem Entwurf "fortgeschriebene kulturwirtschaftliche Vernachlässigung der kreativ-künstlerischen Leistung". Für Florian Koerner von Gustorf von der Gruppe der unabhängigen Produzenten bedeutet der Entwurf trotz einiger Verbesserungen letztendlich eine Abkehr vom Gedanken des "Films als Kulturgut", da Qualität vorrangig als wirtschaftlicher Erfolg definiert werde. Er sprach sich gegen die Erhöhung der Förderschwellen auf 150 000 Zuschauer für Spielfilme aus und plädierte dafür, die Schwelle generell auf 50 000 zu senken. Ebenfalls gegen die Anhebung der Förderschwelle wandte sich Michael Schmid-Ospach, Geschäftsführer der Filmstiftung NRW. Solle eine Genrevielfalt in Deutschland aufrecht erhalten werden, sei die Anhebung der Schwellen kein gangbarer Weg. Positiv zu bewerten sei hingegen die Absicht, bei der geplanten Überarbeitung der Referenzförderung einen differenzierten Kriterienkatalog einzuführen, der das Kriterium Besucherzahlen weiter ergänzt. Die vorgesehene Einrichtung eines "Deutschen Filmrates" unter dem Dach der Filmföderanstalt (FFA) lehnte deren Vertreter Rolf Bähr ab. Dies würde lediglich das FFA-Budget mit unnötigen Kosten belasten und zudem die

bewährten Selbstverwaltungsstrukturen der Filmwirtschaft schwächen und verwässern. Steffen Kuchenreuther vom Hauptverband Deutscher Filmtheater e.V. (HDF) bezeichnete die Gesetzesnovelle als "nicht verfassungskonform". Dies bestätige ein vom HDF in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Danach verletze der Entwurf unter anderem die in der Verfassung garantierte Kulturhoheit der Länder gegenüber dem Bund.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_220/04
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