Regierung informiert über Beteiligung an Hochwasserschutz am Oberrhein
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der nationalen vertraglichen Regelungen an der Umsetzung des Integrierten Rheinprogrammes (IRP) des Landes Baden-Württemberg zum Hochwasserschutz am Oberrhein beteiligt. In diesem Zusammenhang habe das zuständige Bundesverkehrsministerium dem ersten Teil des Rahmenkonzepts zur Umsetzung des IRP zugestimmt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1872) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1768). Die einzelnen vereinbarten Hochwasserschutzmaßnahmen würden durch das Land Baden-Württemberg als Träger der Vorhaben konkret ausgearbeitet und umgesetzt. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land beschränke sich auf die vertraglich vorgesehene Abstimmung des jährlichen Bauprogramms und des Finanzierungsplanes, die zwischen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest des Bundes und der Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/Hochrhein des Landes Baden-Württemberg erfolgt. Die Auswirkungen der geplanten einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein auf Flora und Fauna, Grundwasserstände und Trinkwassergewinnung seien im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch das Land Baden-Württemberg zu prüfen, heißt es in der Antwort weiter.