Öffentliche Anhörung zur Modernisierung der Justiz
Berlin: (hib/BOB) Die Modernisierung der Justiz steht im Mittelpunkt einer Anhörung, die am heutigen Mittwoch, 12. November 2003, um 12 Uhr in Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300, stattfindet. Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/1508) sowie ein Gesetzentwurf und Antrag der CDU/CSU-Fraktion ( 15/999, 15/1098). Die Gesetzesvorlage der Regierung verfolgt das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und staatliches Handeln bürger- und wirtschaftsfreundlicher zu gestalten. So könnten beispielsweise gerichtliche Verfahren schneller und kostengünstiger vorgenommen werden, ohne rechtliche Garantien anzutasten. Die Union stellt fest, die Neuregelungen des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juni 2001 hätten ihre selbstgesteckten Ziele der Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung nicht erreicht. Um die Gerichte vom "Zwang zu zeitraubenden, unpraktischen und fruchtlosen Verfahrensweisen" freizustellen, will die CDU/CSU das obligatorische Güteverfahren und die Dokumentationspflicht für richterliche Hinweise aufheben. Zu dem Hearing sind zwölf Sachverständige geladen.