Parlament beim Staatsvertrag für die Hauptstadtkultur beteiligen
Berlin: (hib/WOL) Gegen eine abschließende Regelung der Hauptstadtkulturfinanzierung in Form einer Verwaltungsvereinbarung wenden sich die CDU/CSU- und FDP-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag ( 15/1973). Danach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, dem bereits paraphierten Vertrag über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung in seiner vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen und keine Ermächtigung zur Unterzeichnung auszusprechen. Vielmehr solle das Verhältnis des Gesamtstaates zu seiner Hauptstadt in Form eines Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin geregelt werden. Daran sei auch das Parlament zu beteiligen, erklären die Antragsteller. Der Antrag, so die Begründung, habe eine Neustrukturierung der Hauptstadtkulturförderung zum Ziel und gehe damit über die bisherige Vereinbarung einer aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleiteten Kulturfinanzierung hinaus. Statt einer grundsätzlichen und unvoreingenommenen Diskussion über Aufgaben und Verpflichtungen des Bundes würde die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung vollendete Tatsachen schaffen und dadurch den Deutschen Bundestag in seinen Rechten beschneiden.