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046/2004
Datum: 20.02.2004
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heute im Bundestag - 20.02.2004

Wasserwirtschaft investiert jährlich rund 8,5 Milliarden Euro

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) In der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind in den letzten Jahren in Deutschland jährlich rund 8,5 Milliarden Euro investiert worden. Davon entfielen rund 6 Milliarden Euro auf die Abwasserbeseitigung, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2529) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/2436) mit. Im Abwasserbereich sei auch in den nächsten Jahren mit einen Investitionsvolumen von 5 bis 6 Milliarden Euro zu rechnen. Der Hauptanteil dieser Investitionen werde in die Pflege und Instandhaltung des Rohr- und Kanalnetzes investiert. Beim Abwasser entfielen rund ein Drittel der Investitionen auf die Kläranlagen und zwei Drittel auf die Kanalnetze. Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage die Länder wiederholt auf die Möglichkeit hingewiesen, die Abwasserbeseitigungspflicht auf Private zu übertragen. Über die Gründe, warum von dieser Vorschrift bisher nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht wird, könne nur jedes Land für sich Auskunft geben. In der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung seien bereits jetzt private Betreiber tätig.

Was die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Entsorgungsleistungen in der Wasserwirtschaft betrifft, heißt es in der Antwort, ein solcher Steuersatz sei derzeit nach EU-Recht noch nicht zulässig. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass vor einer von der Organisationsform unabhängigen steuerlichen Gleichstellung von Ver- und Entsorgung die Auswirkungen auf das Steueraufkommen und die Gebührenbelastung für die Bürger zu prüfen sei. Potenziellen Entlastungen bei den Gebühren der Kommunen mit erhöhtem Investitionsnachholbedarf stünden entsprechende Belastungen bei Kommunen entgegen, deren Investitionen weitgehend abgeschlossen wurden.

Zu den Kernelementen einer Modernisierung der Wasserwirtschaft zählt die Regierung den weiteren Ausbau der kommunalen Zusammenarbeit und die Nutzung unterschiedlicher betrieblicher Kooperationsformen. Dazu gehörten auch die steuerliche Gleichbehandlung von Trinkwasser und Abwasser und die Lockerung des Örtlichkeitsprinzips durch die Länder. Ebenso sollte sich die deutsche Wasserwirtschaft international stärker engagieren, um zur Lösung globaler Wasserprobleme beizutragen und dadurch heimische Arbeitsplätze zu sichern.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_046/06
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