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071/2004
Datum: 16.03.2004
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heute im Bundestag - 16.03.2004

Union fordert bessere Rahmenbedingungen für Tagespflege

Familie/Antrag

Berlin: (hib/BES) Deutschland braucht nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion bessere Rahmenbedingungen für die Tagespflege von Kleinkindern als Ergänzung institutioneller Betreuungsmöglichkeiten. In einem Antrag ( 15/2651) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit die Tagespflege aufgewertet und stärker in die öffentliche Förderung einbezogen werden kann. Auch soll die Regierung auf die Länder einwirken, der Tagespflege in allen Bundesländern einen entsprechenden Stellenwert bei der Förderung und in der Landesgesetzgebung einzuräumen. Vor dem Hintergrund der "katastrophalen" kommunalen Finanzsituation dürften allerdings beim Ausbau der Tagespflege keine Regelungen getroffen werden, die bei den Kommunen zusätzliche Kosten verursachen oder die klare Kompetenzzuordnung und Finanzverantwortung verwischen, so die Union. Im Übrigen hätte die Bundesregierung ihre Zusage, für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren den Kommunen mehrere Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, nicht erfüllt, kritisieren die Abgeordneten. Sollte der Bundesgesetzgeber durch Festlegungen oder Mindeststandards Mehrkosten verursachen, müssen diese nach der Vorstellung der Fraktion klar beziffert und den Kommunen erstattet werden.

Zur Sicherung der Qualität bei den Tagespflegepersonen empfehlen die Antragsteller, eine Grundqualifizierung einzuführen und Tagespflegestützpunkte einzurichten. Diese könnten entweder am Jugendamt, aber auch an einem Kindergarten, einer Kinderkrippe oder einem Mütterzentrum errichtet werden und die Gewinnung, Qualifizierung, Beratung und Vermittlung der Tagespflegekräfte übernehmen. Die Einrichtungen könnten sich an dem 2004 in Bayern gestarteten "Modellprojekt zur Förderung der qualifizierten Tagespflege" orientieren. Schließlich schlagen die Abgeordneten vor, die Regelung des sozial- und steuerlichen Status von Tagespflegeeltern einer gesonderten Überprüfung zu unterziehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_071/02
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