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097/2004
Datum: 13.04.2004
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heute im Bundestag - 13.04.2004

Über die Europäische Sicherheitsstrategie Auskunft geben

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2888). Diese Strategie sei beim EU-Gipfel im Dezember 2003 in Madrid beschlossen worden. Damit habe die EU eine Antwort auf die nationale Sicherheitsstrategie der US-Regierung vom September 2002 gegeben, so die Union. Als Ziele würden darin benannt, verantwortungsvolle Staatsführung und Stabilität in der unmittelbaren Nachbarschaft Europas herzustellen, eine internationale Ordnung zu schaffen, die sich auf einen wirksamen "Multilateralismus" stützt und alte und neue Bedrohungen zu bekämpfen.

Die Regierung wird nach den wichtigsten Unterschieden zwischen der europäischen und der US-Sicherheitsstrategie gefragt. Sie soll zudem sagen, ob sie eine gemeinsame transatlantische Sicherheitsstrategie für sinnvoll hält. Die Abgeordneten fragen unter anderem nach den sicherheitspolitischen Herausforderungen, die sich aus der Klimaerwärmung ergebe. Sie wollen wissen, wie die Regierung die Energieversorgung Deutschlands sichern will und in welchen Regionen die Gefahr eines Wettrüstens mit Massenvernichtungswaffen besteht. Die Regierung soll mitteilen, ob die Gefahr einer Verbreitung von Massenvernichtungswaffen nur von einer kleinen Zahl von Staaten ausgeht. Was die Regierung tun wird, wenn ein terroristischer Angriff aus dem Ausland, eventuell mit Massenvernichtungswaffen, bevorsteht, ist ebenfalls von Interesse. Die Regierung soll darüber hinaus berichten, was sie unter einer "Strategie-Kultur" versteht, wie sie "frühzeitiges Eingreifen" definiert und was der Unterschied zu einem "robusten Eingreifen" ist. Die Union erkundigt sich zudem, welchen Anteil Deutschland übernehmen sollte, wenn die EU mehrere Operationen gleichzeitig in Angriff nimmt. Auch nach der Aufstockung der Mittel für die Verteidigung erkundigen sich die Abgeordneten. Schließlich fragen sie, welche Einrichtungen der EU für das Erstellen gemeinsamer Bedrohungsanalysen zuständig sein sollen und wie die deutsche Beteiligung daran aussehen soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_097/02
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