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161/2004
Datum: 17.06.2004
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heute im Bundestag - 17.06.2004

Haushaltssperre für Ausgaben der Regierung für Öffentlichkeitsarbeit gefordert

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Angesichts der "dramatischen Haushaltsentwicklung" und "der überproportionalen Steigerung" der Ausgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sollen die im Bundeshaushalt 2004 veranschlagten Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, für Fachinformationen und Fachveröffentlichungen, für Tagungen und Kongresse sowie die im Rahmen von Zuschussprogrammen vorgesehenen Mittel für Öffentlichkeitsarbeit "sofort" mit einer Haushaltssperre belegt werden. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/3311). Danach sind im Etat 2004 Ausgaben in Höhe von insgesamt 95,79 Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr sei dies eine Steigerung um rund zehn Prozent. In gleichem Maße seien auch die Ausgaben für die so genannten Fachinformationen und Fachveröffentlichungen angestiegen. Dafür habe die Bundesregierung 2004 insgesamt 77,66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit weiteren Zuschussprogrammen würden somit insgesamt mehr als 200 Millionen Euro für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen in diesem Jahr von der Regierung zur Verfügung gestellt, heißt es weiter.

Diese überproportionalen Steigerungen müssten Anlass sein, die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung zu begrenzen, zu versachlichen und transparent darzustellen. Deshalb solle die Regierung neben der Haushaltssperre unter anderem auch sicherstellen, dass Mittel für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeit entsprechend den Vorgaben des Haushaltsrechts und den Anmerkungen des Bundesrechnungshofs ausschließlich in den Titeln der Öffentlichkeitsarbeit veranschlagt werden sollen und die "ausufernde Öffentlichkeitsarbeit" der einzelnen Ministerien wieder verstärkt durch das zuständige Presse- und Informationsamt der Bundesregierung koordiniert und gebündelt werden soll. Außerdem fordern die Abgeordneten die Regierung auf, die Öffentlichkeitsarbeit gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 von "stimmungsbeeinflussender Wahlwerbung" strikt abzugrenzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_161/10
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