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301/2004
Datum: 06.12.2004
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heute im Bundestag - 06.12.2004

Regierung erwartet flächendeckenden Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/BES) Die Rente aus der gesetzlichen Versicherung bleibt auch in Zukunft die wichtigste Grundlage für eine Sicherung des Lebensstandards im Alter, auch wenn sie künftig allein nicht ausreicht, sondern um eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge ergänzt werden muss. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4370) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/4197) und widerspricht damit der These der Union, dass sich die gesetzliche Rente aufgrund der jüngsten Rentenreform bis 2030 zu einer beitragsfinanzierten Basisversicherung entwickelt. Die Abgeordneten hatten sich mit einem Fragenkatalog nach der aktuellen Situation der betrieblichen Rente erkundigt. Nach Angaben der Regierung hatten im März 2003 rund 1,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der im Rahmen der Rentenreform 2001 eingeführten Möglichkeit einer geförderten Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung schätzt, dass langfristig für etwa Zweidrittel bis Dreiviertel der Beschäftigten die zusätzliche Altersversorgung über Betriebsrenten aufgebaut wird, und zeigt sich in ihrer Antwort zuversichtlich, dass ein weitgehend flächendeckender Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge auf der Grundlage der bereits bestehenden staatlichen Förderangebote erreicht werden kann. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung erachtet die Bundesregierung dagegen für "kein geeignetes Instrument für die zusätzliche Altersvorsorge", weil der Beschäftigte dann in doppelter Weise mit dem Arbeitsplatz und mit seiner Altersvorsorge vom Erfolg oder Misserfolg seines Unternehmens abgängig sei. Beteiligungen am Unternehmen könnten zwar auch zur Vorsorge im Alter beitragen, heißt es dazu weiter, die Altersvorsorge müsse aber eine gewisse Sicherheit aufweisen. Dafür sei eine Risikostreuung unverzichtbar.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_301/08
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