hib-Meldung
011/2005
Datum: 13.01.2005
heute im Bundestag - 13.01.2005
Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur und Landkreisen auf dem Prüfstand
15/4628) heißt es, dass es für die
Vertragspartner in den Arbeitsgemeinschaften, aber auch für
die Rechtmäßigkeit der Bescheide an Millionen von
Leistungsempfängern erhebliche Konsequenzen hätte, wenn
sich Bedenken gegenüber der verfassungsrechtlichen
Zulässigkeit bestätigen sollten. Die Abgeordneten wollen
wissen, wie viele Arbeitsgemeinschaften tatsächlich
gegründet wurden und wie viele davon arbeitsfähig sind.
Die Fraktion will ferner erfahren, ob die Regierung in diesen
Arbeitsgemeinschaften einen Widerspruch zu den Kompetenz- und
Organisationsvorschriften des Grundgesetzes sieht. Gefragt wird
auch, wie die Regierung Folgen einer Verfassungswidrigkeit von
Verwaltungsakten bewertet, die von den Arbeitsgemeinschaften
erlassen worden sind.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach der
verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Regelung im
Sozialgesetzbuch, wonach Kreise und kreisfreie Städte
einerseits und die Bundesagentur für Arbeit andererseits
Arbeitsgemeinschaften gründen sollen, um die Aufgaben des
Hartz-IV-Gesetzes gemeinsam wahrzunehmen. In einer Kleine Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_011/02