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064/2005
Datum: 04.03.2005
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heute im Bundestag - 04.03.2005

Geplante Neuregelung der DDR-Renten unter der Lupe

Gesundheit und Soziale Sicherung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BES) Auskunft über die geplante Neuregelung der Rentenanwartschaften aus der DDR-Zeit fordert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/4909). Hintergrund des Interesses ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2004, das die Kürzung von DDR-Renten für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung verpflichtet hatte, bis Juli 2005 eine Neuregelung zu treffen. Das Gericht kritisierte vor allem die Kürzungsmechanismen, die auf einer unzulässigen Zuordnung zu bestimmten Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nach "Staats- und Systemnähe" beruhten. Die Liberalen fragten nun, welche Schritte die Regierung unternommen hat, um die Neuregelung umzusetzen und welche Änderungen sie bei den Kürzungsmechanismen plant. Auch soll sie sagen, nach welchen Kriterien die betroffenen Personengruppen für die neuen Kürzungsmechanismen ausgewählt werden sollen. Von Interesse ist außerdem, ob die Neuregelung rückwirkend gelten soll und welche Mehrkosten zu erwarten sind. Die FDP fragt schließlich nach Plänen der Bundesregierung für die Neuregelung der Rentenversorgung für die Opfer des SED-Regimes, die oft nur eine "sehr geringe" Altersversorgung erhalten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_064/02
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