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133/2005
Datum: 11.05.2005
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heute im Bundestag - 11.05.2005

Erbschaftsteuer auf Produktionsvermögen bei Betriebsfortsetzung erlassen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion will die Unternehmensnachfolge sichern, indem sie Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer vorschlägt. In einem Gesetzentwurf ( 15/5448) wird als Ziel die Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen genannt. Danach soll die Erbschaftsteuer, die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfällt, über einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet und in gleich bleibenden Jahresraten erlassen werden, wenn der Betrieb fortgesetzt wird. Vermögenswerte wie Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung sollen dagegen nicht begünstigt werden. Dieses Vermögen werde grundsätzlich nicht dem begünstigten Betriebsvermögen zugerechnet, auch wenn es für Einkommensteuerzwecke dem Betrieb zugeordnet sei. Anders als bisher will die Union bei nichtproduktivem Vermögen auch keinen Bewertungsabschlag vornehmen, wenn es in den Betrieb eingelegt wird. Künftig sollen somit etwa Mietwohnungen unabhängig davon, ob sie im Privat- oder Betriebsvermögen sind, der gleichen Erbschaftsteuer unterliegen. Der Steuerausfall durch Entlastung des produktiven Vermögens werde dadurch teilweise kompensiert. Bei der Abgrenzung des nichtproduktiven Vermögens müsse jedoch beachtet werden, heißt es, dass die für operative Zwecke der Unternehmen bestimmten Gelder und sonstigen Reserven grundsätzlich nicht angetastet werden und Banken, Versicherungen und Wohnungsbauunternehmen grundsätzlich auch in den Genuss der Entlastung kommen. Übersteigt der Wert des auf den Nachfolger übergehenden Betriebsvermögens 100 Millionen Euro, soll die Erbschaftsteuerbefreiung nicht gewährt werden. Die bisherige Entlastung des Betriebsvermögens durch Freibetrag, Bewertungsabschlag und Anwendung der Steuerklasse 1 unabhängig vom Verwandtschaftsgrad des Erwerbers solle aber unter den bisherigen Voraussetzungen erhalten bleiben. Die Berechnungen der Fraktion ergeben, dass im Jahr 2006 nur Mindereinnahmen von rund 120 Millionen Euro anfallen würden. Den Ausfall der Erbschaftsteuer wollen die Abgeordneten durch die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils für Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften ab 2006 von 50 auf 57 Prozent gegenfinanzieren. Dadurch werde die Gesamtbelastung der Gewinne aus Kapitalgesellschaften nach der geplanten Senkung der Körperschaftsteuer mit der Belastung anderer Unternehmensgewinne wieder gleichgestellt. Wie es weiter heißt, soll die vorgeschlagene Regelung dazu dienen, Familienunternehmen von den Unwägbarkeiten eines Mittelentzugs durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu befreien, denen große Aktiengesellschaften und Konzerne mit Publikumsbeteiligung nicht ausgesetzt seien. Sie solle damit die Chancengleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber Großunternehmen herstellen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_133/06
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