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257/2005
Datum: 23.12.2005
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heute im Bundestag - 23.12.2005

Bundesregierung will Altfahrzeug-Verordnung ändern

Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Altfahrzeug-Verordnung an die Vorgaben der EU-Altfahrzeugrichtlinie anpassen. Dazu hat sie eine Verordnung ( 16/308) vorgelegt. So soll der Anwendungsbereich der Verordnung nicht mehr auf Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht begrenzt werden. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, etwa Wohnmobile, sollen von den Stoffverboten für Bauteile, Armaturen und sonstige Ausrüstungsgegenstände nicht mehr ausgenommen werden. Von der Einbeziehung der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung mit mehr als 3,5 Tonnen in den Geltungsbereich der Verordnung wären jährlich etwa 4.500 Wohnmobile, das sind etwa ein Viertel aller Wohnmobile. Da bestimmte nicht serienmäßige, mehrstufig hergestellte Fahrzeuge künftig von den Herstellern kostenlos zurückgenommen werden sollen, wie dies bei den übrigen Fahrzeugen bereits der Fall ist, würden die Hersteller mit den Entsorgungskosten belastet. Diese Kosten könnten allerdings zwischen den Herstellern der Basisfahrzeuge und den Herstellern des Aufbaus aufgeteilt werden, betont die Regierung. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen an der Verordnung beschlossen. Er sieht das Problem, dass die Hersteller von Chassisfahrzeugen auf den Kosten für die Entsorgung der Aufbauten sitzen blieben, wenn die Hersteller der Aufbauten sich weigerten, diese freiwillig zu übernehmen. Der Bundesrat schlägt vor, dass jeder Hersteller die von ihm verursachten Umweltbelastungen finanzieren muss. Die Hersteller der Aufbauten sollen daher künftig den Chassisherstellern bereits vorab mitteilen, welches Fahrzeug als Chassis dient. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass der Hersteller von Aufbauten es sonst nie tue, so die Länderkammer. Dann würde das "Altfahrzeugproblem" im Falle der Verwertung beim Hersteller des Basisfahrzeugs liegen, der den Hersteller des Aufbaus ermitteln müsste, um ihn an den Verwertungskosten zu beteiligen. Dem will der Bundesrat durch die Mitteilungspflicht vorbeugen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_257/08
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