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020/2006
Datum: 25.01.2006
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heute im Bundestag - 25.01.2006

Zu Mängeln bei Kontoabfragen Stellung nehmen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion nimmt in einer Kleinen Anfrage ( 16/418) Bezug auf Feststellungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, der festgestellt habe, dass neun von zehn Kontoabfragen rechtliche Mängel aufwiesen. So dokumentierten die Finanzbehörden weder die Gründe für die Kontoabfrage noch versuchten sie, die Daten zunächst von den Betroffenen selbst zu erhalten. Nach Auffassung der FDP muss die Bundesregierung sicherstellen, dass Kontoabfragen nur im verfassungsrechtlich zulässigen Ausmaß und im gesetzlichen Rahmen vorgenommen werden. Die Regierung wird aufgefordert, die Feststellung des Datenschutzbeauftragten zu bewerten und zu sagen, wie künftig Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften bei Kontoabfragen verhindert werden können. Die Abgeordneten wollen wissen, inwieweit das Bankgeheimnis durch die Praxis der Finanzämter im Umgang mit den Kontoabfragen gewährleistet ist und wie viele Kontoabfragen seit dem 1. April 2005 bundesweit stattgefunden haben. Auch über die Verstöße gegen steuer- und sozialrechtliche Vorschriften, die aufgrund der Abfragen aufgeklärt werden konnten, verlangen die Liberalen Auskunft.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_020/03
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