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025/2006
Datum: 27.01.2006
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heute im Bundestag - 27.01.2006

"An der Verschleppung eines deutschen Staatsangehörigen nicht beteiligt"

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist nach eigener Aussage "in keiner Weise" an der teilweise behaupteten Verschleppung eines deutschen Staatsangehörigen nach Syrien beteiligt gewesen. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/426) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/348) zu den Ermittlungen deutscher Sicherheitsbehörden im Fall des in Syrien inhaftierten deutschen Staatsbürgers Mohammed Haidar Zammar. Sie gehe davon aus, so die Regierung, dass Zammar Deutschland freiwillig verlassen habe. Zammar habe seit Dezember 2001 in Marokko als verschollen gegolten. Die Bundesregierung habe alles unternommen, seinen Aufenthaltsort ausfindig zu machen. Im November 2002 sei er von Mitarbeitern dreier Sicherheitsbehörden des Bundes in Syrien befragt worden. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 habe der Generalbundesanwalt auch ein Ermittlungsverfahren gegen Zammar eingeleitet. Nach Presseberichten vom 18. Juni 2002, dass Zammar sich in Syrien aufhalten solle, sei die deutsche Botschaft in Damaskus sowohl schriftlich als auch persönlich beim syrischen Außenministerium vorstellig geworden. Sie habe um Mitteilung gebeten, ob Zammar tatsächlich nach Syrien eingereist sei, den syrischen Behörden sein Aufenthaltsort bekannt sei und er sich möglicherweise in Haft befinde. Darüber hinaus habe die Botschaft gegenüber der syrischen Regierung das Ersuchen von Zammars deutscher Rechtsanwältin um einen Haftbesuch unterstützt. Keine dieser Demarchen sei beantwortet worden. Syrien habe Zammar nach Kenntnis der Regierung bei seiner deutschen Einbürgerung nicht aus der syrischen Staatsangehörigkeit entlassen. Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Gestattung konsularischer Betreuung Zammars durch die deutsche Botschaft in Damaskus habe aus syrischer Sicht daher nicht bestanden. Wie es in der Antwort weiter heißt, hat Bundesaußenminister Fischer am 30. März des letzten Jahres durch ein Schreiben der Rechtsanwältin Zammars persönlich Kenntnis von dem Fall erlangt. Am 8. April sei ihm ein Bericht über die dem Auswärtigen Amt vorliegenden Informationen zu dem Fall vorgelegt worden. Der Bericht habe neben einer Darstellung der zahlreichen Bemühungen des Amtes um Zammar nur einen allgemeinen, nicht in Details gehenden Hinweis auf Kontakte anderer Stellen außerhalb des Auswärtigen Amtes enthalten. Die Regierung geht davon aus, dass sich Zammar derzeit in Syrien befindet, heißt es abschließend.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_025/08
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