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030/2006
Datum: 03.02.2006
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heute im Bundestag - 03.02.2006

Differenzierte Auswahlverfahren nützen sozial schwachen Studienbewerbern

Bildung und Forschung/Antwort

Berlin: (hib/IMO) Die Einführung von differenzierten Auswahlverfahren erhöht die Chancen von Studienbewerbern aus so genannten "bildungsfernen Schichten", einen Studienplatz zu erhalten und das Studium erfolgreich abzuschließen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/494) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/372). Auswahlkriterien seien nicht mehr nur allein die Abiturdurchschnittsnote, sondern eine Kombination mit Testergebnissen, die sich auf das gewünschte Studienfach beziehen. Die Abiturdurchschnittsnote sei zwar weiterhin das beste Einzelkriterium für die Prognose des Studienerfolgs. Die Prognosesicherheit könne aber durch eine Kombination dieser Note mit weiteren Kriterien erhöht werden. Differenzierte Auswahlverfahren bei der Hochschulzulassung bieten nach Regierungsangaben die Möglichkeit, soziale Benachteiligungen, die an der Schule entstanden sind und in der Abiturdurchschnittsnote ihren Niederschlag gefunden haben, auszugleichen. Hinzu komme, dass bisher bei einem Bewerberüberhang nur nach der Durchschnittsnote und der Wartezeit ausgewählt worden sei. Gerade die Wartezeit könne aber zu sozialen Benachteiligungen führen. Abiturienten aus sozial schwächeren Elternhäusern könnten sich diese Wartezeit weniger leisten als Kinder aus wohlhabenden Familien, heißt es in der Antwort.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_030/03
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