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041/2006
Datum: 13.02.2006
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heute im Bundestag - 13.02.2006

Regierung will ein Reinheitsgebot für deutsche Weine einführen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung strebt nach eigenem Bekunden eine Art "Reinheitsgebot" für Wein an. Sie begründet ihr Vorhaben in ihrer Antwort ( 16/532) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/403) damit, traditionell in Deutschland zugelassene önologische Verfahren von den in den USA abweichend angewandten Verfahren zur Herstellung von Wein abzugrenzen. Anlass für ein solches "Reinheitsgebot" für Wein biete das zwischen der EU und den USA abgeschlossene Abkommen über den Handel mit Wein. Nach dem Abkommen dürfen die Vertragsparteien die bei der Weinerzeugung angegebenen Verfahren oder Behandlungen und Techniken auf dem Etikett nicht angegeben. So dürfe weder Deutschland noch die EU die Deklaration von in den USA gebräuchlichen und in Europa verbotenen weinbautechnischen Verfahren vorschreiben. Zu den hierzulande verbotenen Verfahren zählen etwa die Verwendung von Eichenholzstückchen oder der Zusatz von Wasser. Deutschland muss mit den USA innerhalb von 90 Tagen Verhandlungen aufnehmen, um den Handel mit Wein weiter zu erleichtern, so sieht es das Abkommen vor. Der Zeitrahmen zur Aufnahme von Verhandlungen ergibt sich aus der Zustimmung des Agrarministerrates am 20. Dezember 2005 zu dem mit den USA ausgehandelten Weinhandelsabkommen. Seit 1999 hat sich die Einfuhr von amerikanischem Wein nach Deutschland mehr als verdreifacht, so die Regierung. Wurden 1999 noch rund 15 Millionen Liter US-Wein importiert, so waren es 2004 bereits rund 48 Millionen Liter. Eigenen Angaben zufolge hat die Bundesregierung seit der Vorlage des ersten Abkommensentwurfs ihre Kritik vorgetragen und erklärt, sie könne dem Abkommen nicht zustimmen; so etwa bereits in der Sitzung des Agrarministerrats am 20. Dezember 2004. Nun sieht sie keine Möglichkeit mehr, das Inkrafttreten des Vertragswerkes zu verhindern oder einzelne Bestimmungen daraus neu zu verhandeln. Weiter erklärt die Regierung, sich am 15. Februar mit den Bundesländern, in denen Weinbau betrieben wird, sowie mit der Weinwirtschaft über die inhaltliche Ausgestaltung eines Reinheitsgebots abstimmen zu wollen. Die Definition müsse zum einen vom agrarischen Charakter des Weins her bestimmt werden, zum anderen den Vorstellungen und Erwartungen der Verbraucher entsprechen. Wie ein solches Gebot rechtlich verankert werden kann, dazu will sich die Regierung erst nach Abstimmung mit den Verbänden und den Bundesländern äußern. Sie pflichtet in ihrer Antwort der FDP-Fraktion darin bei, dass der Begriff des "Reinheitsgebots", so wie er bei Bier verstanden wird, inhaltlich nicht auf den Weinsektor übertragen werden kann.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_041/07
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