Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen (heute im bundestag) > 2006 > 118 >
118/2006
Datum: 12.04.2006
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]
heute im Bundestag - 12.04.2006

Zur Wirksamkeit der Bauabzugsteuer Stellung nehmen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach der Wirksamkeit der im Jahr 2001 beschlossenen Bauabzugsteuer erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/1187). Damals wurde festgelegt, dass ein Unternehmen, das Bauleistungen in Anspruch nimmt, vom Rechnungsbetrag des ausführenden Unternehmens einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen muss, es sei denn, das ausführende Unternehmen legt dem Empfänger der Leistung eine gültige Freistellungsbescheinigung vor. Hintergrund war, wie es in der Anfrage heißt, dass unter den Werkvertragsunternehmern ein neuer Typ von Steuerpflichtigen in Erscheinung getreten sei, der mit den bisherigen Besteuerungsmechanismen nur schwer und mit hohem Ermittlungsaufwand in den Griff zu bekommen war. Mit der größeren Durchlässigkeit der EU-Außengrenzen hätten die Fälle illegaler Betätigung zugenommen. Die Möglichkeiten, den Steueranspruch gegen unseriöse Werkvertragsunternehmen und -arbeitnehmer durchzusetzen, seien als ungenügend betrachtet worden. Die Liberalen wollen nun wissen, wie viele Freistellungsbescheinigungen in den Jahren 2002 bis 2005 an inländische Unternehmer ausgegeben wurden, wie viele ausländische Unternehmer im gleichen Zeitraum eine Bescheinigung erhalten haben und in welcher Höhe den öffentlichen Haushalten aufgrund der Bauabzugsteuer Personalkosten entstanden sind. Die Abgeordneten interessiert, ob das Ziel des Gesetzes, die illegale Betätigung im Baugewerbe einzudämmen, durch die Erteilung von Freistellungsbescheinigungen erreicht worden ist. Sie wollen ferner wissen, ob die Bauabzugsteuer zu positiven Beschäftigungseffekten geführt hat und wie häufig es zu einem Widerruf oder zur Rücknahme der Freistellungsbescheinigung gekommen ist.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_118/05
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf