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119/2006
Datum: 13.04.2006
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heute im Bundestag - 13.04.2006

Datenschutz-Audit und Gütesiegel einheitlich umsetzen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Unter Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert die FDP-Fraktion eine einheitliche Gesetzgebung zum Datenschutz-Audit-Verfahren und zum Datenschutz-Gütesiegel ( 16/1169). Die Liberalen führen an, nach dem BDSG seien die Anforderungen an die Prüfung und Bewertung des Verfahrens sowie die Auswahl und Zulassung von Gutachtern durch ein Ausführungsgesetz zu regeln. Der Entwurf zur Ausführung und Umsetzung des BDSG sei aber auch nach über fünf Jahren noch nicht in den Bundestag eingebracht worden. Weder habe es die rot-grüne Bundesregierung geschafft dem Parlament ein einheitliches Gesetz vorzulegen, noch lasse die jetzige Regierung "auch nur im Ansatz erkennen", dass sie aktiv werden wolle. Bis heute gebe es deshalb keine anerkannten Kriterien, mit denen die datenschutzrechtliche Qualität von Produkten, Dienstleistungen oder Verarbeitungsverfahren für deren Einsatz in Wirtschaft und Verwaltung gemessen werden könnten. Der Wirtschaft fehle damit die erforderliche Rechts- und Anwendersicherheit, und für die Verbraucher gebe es keine klaren Maßstäbe zur Orientierung. Die Regierung solle dem Parlament nun ein Ausführungsgesetz zur Prüfung, Bewertung des Verfahrens sowie zur Auswahl und Zulassung von Gutachtern nach dem BDSG vorlegen. Außerdem sei ein Konzept für weitere Maßnahmen erforderlich, um eine datenschutzfreundliche Technik zu fördern und wirtschaftliche Anreize zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Datenschutzes zu schaffen, erklärt die Fraktion.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_119/02
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