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131/2006
Datum: 03.05.2006
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heute im Bundestag - 03.05.2006

Finanzagentur soll sich auf Schuldenmanagement des Bundes konzentrieren

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Schuldenmanagement des Bundes verbessern. In einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes ( 16/1336) schlägt sie vor, die Bundeswertpapierverwaltung und die "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH" unter dem Dach der Finanzagentur zusammenzuführen, um so ein Schuldenmanagement aus einer Hand zu ermöglichen. Die Beschäftigten der bisherigen Bundeswertpapierverwaltung sollen, soweit erforderlich, in die Finanzagentur umgesetzt werden. Die bisherigen Aufgaben der Bundeswertpapierverwaltung sollen von der Finanzagentur wahrgenommen werden. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge vor allem um Tätigkeiten bei der Abwicklung sowie im Privatkundengeschäft. Die Regierung will das Privatkundengeschäft als "wichtiges Element der Kreditaufnahme des Bundes" stärken, um eine Steuerung der Kreditaufnahme zu gewährleisten und den Bürgern eine sichere Geldanlage beim Bund anzubieten.

Aufgaben, die nicht im Zusammenhang mit dem Schuldenmanagement des Bundes stehen, sollen von der Finanzagentur abgetrennt werden. Betroffen sei vor allem die bisherige Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland, die bereits seit Anfang dieses Jahres von einem privaten Unternehmen im Namen und für Rechnung des Bundes wahrgenommen werde. Gleiches gelte für Zuständigkeiten bei Gewährleistungen und Sicherheitsleistungen sowie internationalen Beitrags- und Beteiligungsverpflichtigungen des Bundes. Diese Aufgaben sollen auf das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) übergehen. Durch die Auflösung der Bundeswertpapierverwaltung hält es die Regierung für erforderlich, die dort Beschäftigten gesetzlich dem BADV zuzuordnen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme gebeten, die Aufnahme einer Regelung in das Betriebsverfassungsgesetz zu prüfen, wonach Beamte bei einer Zuweisung an privatrechtlich organisierte Einrichtungen als deren Arbeitnehmer gelten und als solche aktiv und passiv für den Betriebsrat wahlberechtigt sind. Die Beschäftigten würden dauerhaft in der privatrechtlich organisierten Finanzagentur eingesetzt und dort in die Arbeitsläufe eingegliedert. Daher seien sie bei der betrieblichen Interessenvertretung den Arbeitnehmern gleichzustellen.

Die Regierung erkennt in ihrer Gegenäußerung dazu den Wunsch an, die Interessenvertretung der Beamten zu verbessern. Derzeit gebe es für Beamte, die länger als drei Monate in einem privatrechtlich organisierten Unternehmen beschäftigt sind, weder in ihrer Stammdienststelle noch im Einsatzbetrieb eine von ihnen mitgewählte Interessenvertretung. Damit stünden die von einer Privatisierung betroffenen Beamten schlechter dar als ihre nach wie vor in der bisherigen Dienststelle eingesetzten Kollegen und auch schlechter als die Arbeitnehmer im Privatunternehmen. Bund und Länder müssten prüfen, ob die Regelungslücke mit der Gleichstellung der Beamten und Arbeitnehmer im Einsatzbetrieb geschlossen werden kann oder ob flankierend die Bundes- und Länderpersonalvertretungsgesetze geändert werden müssen. Dies könne jedoch in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht abschließend geklärt werden, ohne das Inkrafttreten der geplanten Neuregelung zum 1. August dieses Jahres zu gefährden, betont die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_131/02
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