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153/2006
Datum: 17.05.2006
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heute im Bundestag - 17.05.2006

Menschenrechtsbericht der Regierung fehlt es an Positionsbeschreibungen

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe/

Berlin: (hib/BOB) Einig waren sich das Deutsche Institut für Menschenrechte und amnesty international in ihrer Bewertung, der neueste Menschenrechtsbericht der Bundesregierung sei zwar stellenweise ausgezeichnet, es fehle ihm jedoch an Erläuterungen, welche Position die Regierung selbst eingenommen und welche Vorschläge sie unterbreitet habe. "Zu deskriptiv" falle der Bericht der Regierung aus, so die beiden Organisationen, die zu einem öffentlichen Expertengespräch des Menschenrechtsausschusses am Mittwochnachmittag geladen waren. Silke Voß-Kyeck von amnesty international nannte als Beispiel Usbekistan. In diesem Fall beschreibe die Regierung lediglich die Entwicklung, ohne zu sagen, wie sie sich für eine Verbesserung der Situation eingesetzt habe. Im Mai vergangenen Jahres waren mehrere hundert Menschen in Andischan getötet und Tausende verletzt worden. Frauke Seidensticker vom Institut für Menschenrechte sprach sich im Übrigen dafür aus, den Status des so genannten "Nationalen Aktionsplan" der Bundesregierung zu klären. Zu fragen sei, ob er verbindlich ist und wer innerhalb der Regierung seine Umsetzung koordiniert. Günter Burkhardt von der Organisation pro asyl fand es gut, dass der Menschenrechtsbericht der Regierung Ziele beschreibt. Schlecht sei aber, dass die Regierung diese Ziele in ihrer praktischen Politik nicht umsetze. Als Beispiel nannte Burkhardt den Flüchtlingsschutz. Deutschland und die EU hielten seiner Meinung nach an der Politik der Flüchtlingsabwehr und Abschottungsmaßnahmen ungebrochen fest.

Der Vorsitzende der Menschenrechtsausschusses, Herta Däubler-Gmelin (SPD), hatte eingangs darauf hingewiesen, man wolle "neue Wege" in der Arbeit des Ausschusses beschreiten, indem man verschiedene Organisationen, die mit Menschenrechten befasst seien und die wüssten, was "vor Ort" los sei, zu einem Gespräch einlade. Auf dieser Grundlage schreibe man eine Beschlussempfehlung an das Plenum des Bundestages und initiiere eine Menschenrechtsdebatte. Das wiederum solle eine Grundlage für den neuen Menschenrechtsbericht der Bundesregierung werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_153/03
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