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163/2006
Datum: 30.05.2006
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heute im Bundestag - 30.05.2006

Aufschwung für Rückgang der Bedarfsgemeinschaften zu schwach

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Der Anstieg der Bedarfsgemeinschaften beim Arbeitslosengeld II (Alg II) liegt nach Darstellung der Bundesregierung unter anderem in der konjunkturellen Entwicklung begründet. In ihrer Antwort ( 16/1589) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1264) schreibt die Regierung, die Nachfrage nach Arbeitskräften reiche trotz verbesserter Konjunktur noch nicht aus, um Alg-II-Bezieher dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Als weiteren Grund für den Anstieg der Bedarfsgemeinschaften nennt die Regierung, dass mehr als 900.000 Personen Alg II als aufstockende Leistung bezögen. Zudem habe eine "nicht unerhebliche Zahl von Personen" nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform erstmals Transferleistungen des Staates in Anspruch genommen, zum Teil weil die frühere Sozialhilfe stigmatisierend gewirkt hätte. Die Regierung fügt hinzu, dass darüber hinaus aufgrund der Einführung des neuen Systems die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen noch nicht genügend funktioniere.

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht laut Sozialgesetzbuch aus einer oder mehreren Personen mit unterschiedlicher Bedürftigkeit. Der Staat kann für einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen ablehnen oder kürzen, wenn die Leistungen innerhalb der Gruppe erbracht werden können.

Wie die Regierung weiter schreibt, ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von rund 3,33 Millionen im Januar 2005 auf mindestens 3,92 Millionen im April 2006 gestiegen. Die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stieg von 4,5 Millionen im Januar 2005 um rund 720.000 auf 5,22 Millionen im Dezember desselben Jahres. 53 Prozent dieses Anstiegs machten Personen aus, die zuvor kein Arbeitslosengeld I bezogen haben; 47 Prozent des Zuwachses entfielen den Angaben zufolge auf Personen, die zuvor oder weiterhin Arbeitslosengeld I bezogen. Darunter seien auch die so genannten Aufstocker, also Personen, die Leistungen der Grundsicherung zusätzlich zum Arbeitslosengeld I erhalten. Ihr Anteil habe allerdings nur 2,9 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen betragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_163/06
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