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16. Wahlperiode
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Petitionsausschuss  
Veränderung der Verfahrensgrundsätze

Bitte beachten Sie, dass unter anderem die Mitzeichnungsfrist für öffentliche Petitionen

einheitlich auf 6 Wochen festgelegt ist.

zur neuen Richtlinie öffentliche Petitionen

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/aktuelles/vg
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