Ausschüsse
16. Wahlperiode
Petitionsausschuss
Veränderung der Verfahrensgrundsätze
Bitte beachten Sie, dass unter anderem die Mitzeichnungsfrist für öffentliche Petitionen
einheitlich auf 6 Wochen festgelegt ist.
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/aktuelles/vg