Ausschüsse
16. Wahlperiode
Petitionsausschuss
Konstituierende Sitzung, Ausschussvorsitzende Kersten Naumann
© DBT
Seismograph des Parlamentes
Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken, erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Damit ist er ein Seismograph, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen.
- Von der
Untertanenbitte zum politischen Bürgerrecht
Einführung in das Petitionsrecht - Meldungen und Termine
- Pressemitteilungen
- Mitglieder
- Fotoliste der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
- Einreichen, mitzeichnen und diskutieren einer Petition
- Rechtsgrundlagen
- Statistik
- Nationale und internationale Kontakte
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/