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16. Wahlperiode
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Ausschuss für Kultur und Medien
Aufgaben und Arbeit

Kulturpolitik in Deutschland ist in weiten Bereichen Angelegenheit der Länder. So regelt es das Grundgesetz. Gleichwohl ist der Bund verantwortlich für die Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur, die er immer wieder überprüft und weiter verbessern möchte. Im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung ist der Bund überdies zuständig für den Aufbau und die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer kultureller Einrichtungen sowie für die Bewahrung und den Schutz des kulturellen Erbes. Er versteht sich dabei auch als Ansprechpartner und Impulsgeber für die Kulturpolitik und vertritt die Interessen der deutschen Kultur auf internationaler, besonders auf europäischer Ebene. Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Verantwortungsbereich ist die Medienpolitik, die aufgrund ihrer hohen gesamtkulturellen Bedeutung ebenfalls hier angesiedelt ist.

Diese vielfältigen Aufgaben werden seitens des Bundes durch den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien (BKM) wahrgenommen, der unmittelbar der Bundeskanzlerin unterstellt ist.

Dem korrespondierend hat der Deutsche Bundestag den Ausschuss für Kultur und Medien eingesetzt. Der Aufgabenbereich des Ausschusses umfasst neben dem Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien federführend die auswärtige Kulturpolitik des Bundes, die vom Auswärtigen Amt verantwortet wird. Der Ausschuss befasst sich somit mit allen Kulturbelangen, die im Kompetenzbereich des Bundes im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung liegen und mit den kulturellen Angelegenheiten, die von nationaler Bedeutung sind, sowie mit dem breiten Themenfeld der Medienpolitik. Mit dem Ausschuss für Kultur und Medien haben Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende auf Bundesebene außerdem einen wichtigen Ansprechpartner für ihre Anliegen.

Das breite Themenspektrum der Ausschussarbeit reicht demzufolge von der Kulturförderung über die Hauptstadtkultur und die Erinnerungskultur bis zur Filmförderung, von Fragen der Pressekonzentration bis zur Neugestaltung der Medien- und Kommunikationsordnung.

Im Vordergrund muss bei der Arbeit die Beratung von Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen stehen, die das Plenum des Deutschen Bundestages dem Ausschuss überweist. Ist der Ausschuss federführend, berichtet er dem Plenum über Beratungsverlauf und –ergebnis und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor, die die Grundlage des abschließenden Votums im Plenum ist. Ist der Ausschuss mitberatend beteiligt, gibt er sein Votum an den federführenden Ausschuss weiter.

Darüber hinaus lässt sich der Ausschuss regelmäßig durch die zuständigen Ministerien über die Vorhaben der Bundesregierung und über aktuelle Entwicklungen Bericht erstatten, um die Arbeit der Regierung kritisch begleiten zu können. Auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen außerdem immer wieder Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel das Goethe-Institut, die Deutsche Welle oder die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Anhörungen von Sachverständigen sind ein weiteres Mittel der Informationsbeschaffung. Weil dem Ausschuss Transparenz wichtig ist, macht er solche Hearings und die Diskussion ausgewählter Schwerpunktthemen in öffentlichen Sitzungen für ein interessiertes Publikum zugänglich.

Zu einem besonderen Arbeitsschwerpunkt entwickeln sich für den Ausschuss in einem zusammenwachsenden Europa die europäischen Rahmenbedingungen für Kultur und Medien, da sie auf dem Wege von Verordnungen und Richtlinien die Handlungsspielräume für die nationale Politik konkret und häufig sogar maßgeblich mitgestalten. Die Beratungen von Dokumenten und Unterrichtungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Rats und des Europaparlamentes zur europäischen Kultur- und insbesondere zur europäischen Medienpolitik nehmen daher in der Ausschussarbeit einen immer größeren Raum ein. Zuweilen wendet sich der Ausschuss deshalb auch unmittelbar an europäische Institutionen, um kultur- und medienpolitische Fragen etwa mit der zuständigen EU-Kommissarin zu erörtern.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a22/aufgaben
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