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14. Wahlperiode
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DEUTSCHER BUNDESTAG


14. Wahlperiode


Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Berlin, 23.11.99
37245, 33282


M I T T E I L U N G


Die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit findet statt am
Montag, dem 29. November 1999
von 10:30 bis 15:00 Uhr,
Berlin, Reichstag,
Sitzungssaal PRT 3. S. 001
Telefon 0170/3017063


Öffentliche Anhörung
zum Thema
"Nukleare Abfälle - Transporte"


Die Liste der Sachverständigen / Gutachter ist als Anlage beigefügt.


dazu: Ausschussdrucksachen-Nrn.:
14/178 Fragekatalog
14/197 Stellungnahmen zum Fragenkatalog Teil 1 und Teil 2 (Stand 23.11.99)


Christoph Matschie
Vorsitzender


Liste der Sachverständigen / Gutachter


für die Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Thema "Nukleare Abfälle/Transporte" am 29.11.1999


Sachverständige

Herr Collin (Bundesamt für Strahlenschutz)

Herr Dr. Hans-Jürgen Dibbert (RWE Energie AG)

Herr Nikolaus Piontek (Rechtsanwalt)

Herr Dr. Wolfgang Hawickhorst (GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH)

Herr Bernard Lenail (COGEMA Branche Combustibles Èt Recyclagè)

Herr Dr. Frank Musiol (NABU Naturschutzbund Bundesgeschäftsstelle)

Herr Dipl.Phys. Wolfgang Neumann (Gruppe Ökologie

Institut für ökologische Forschung und Bildung e.V.)

Herr Mycle Schneider (Wissenschaftler im Energie-Institut WISE in Paris)

Herr Dr. Ulrich Wollenteit (Rechtsanwalt)

Herr Dr. Johann B. Zech (TÜV Süddeutschland)


GUTACHTER

Dr. Florentin Lange (GRS Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)

Dipl.-Ing. Michael Sailer (Öko-Institut Darmstadt)


22.11.1999


Statusbericht


"Verhinderung von Grenzwertüberschreitungen
bei Transporten von Behältern mit bestrahlten
Brennelementen aus Leistungsreaktoren und
Behältern mit verglasten hochradioaktiven Spaltproduktlösungen"

A. Zusammenfassung
1. Die von den Betreibern der Kraftwerke und Wiederaufarbeitungsanlagen geplanten Schutzmaßnahmen gegen das Überschreiten der zulässigen Kontaminationsgrenzwerte wurden einer zügigen und sorgfältigen gutachterlichen Überprüfung unterzogen. Dabei wird zwischen drei Transporttypen unterschieden. Transporte von abgebrannten Brennelementen in die externen Zwischenlager Ahaus und Gorleben, Transporte von Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung nach Gorleben und Transporte von abgebrannten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung. Die Gutachten zu den ersten beiden Transporttypen sind fertiggestellt, das Gutachten zu den Transporten zur Wiederaufarbeitung wird am 22. November 1999 an alle Betroffenen übergeben. Für dieses Gutachten haben die Betreiber noch im Oktober 1999 notwendige Unterlagen vorgelegt.


2. Die zuständigen Genehmigungsbehörden können Transporte erst dann wieder zulassen, wenn festgestellt ist, dass die Grenzwerte während des gesamten Transports sicher eingehalten werden. Dieses ist von den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder, dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Bundesamt für Strahlenschutz zur Zeit unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gutachten zu prüfen.


3. Für die Kraftwerke Biblis, Neckarwestheim, Philippsburg und Stade wurden Anträge auf den Abtransport abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung bzw. in die externen Zwischenlager gestellt, um Lagerengpässe und in der Folge Betriebsunterbrechungen im nächsten Jahr zu vermeiden.

Kritisch könnte die Situation insbesondere für das Kraftwerk Stade werden, da es als einzige Anlage nicht über Lagerbehälter und entsprechende Genehmigungen für eine externe Zwischenlagerung in Deutschland verfügt. Der Betreiber hat beim Niedersächsischen Umweltministerium im Juni 1999 einen Antrag auf Einsatz eines Lagergestells im Abklingbecken des Kraftwerks gestellt, um die interne Lagerkapazität um eine Jahresmenge zu erhöhen.


B. Im Einzelnen

1. 10-Punkte-Plan und Kriterienkatalog
Nach der Aussetzung der Transporte von abgebrannten Brennelementen und verglasten radioak-tiven Abfällen wegen erheblicher Grenzwertüberschreitungen und mangelhafter Informationsweitergabe an die Behörden hatte das BMU am 25. Mai 1998 einen 10-Punkte-Plan vorgelegt. Die Erfüllung der im Plan enthaltenen Forderungen soll bei zukünftigen Transporten gewährleisten, dass ein erneutes Auftreten von Kontaminationen dieser Art bei den für diese Transporte benutzten Behältern während der gesamten Transportdauer mit hinreichender Sicherheit verhindert wird und in jedem Fall die Benachrichtigung der zuständigen Behörden erfolgt, wenn Überschreitungen von Kontaminationsgrenzwerten wider Erwarten dennoch auftreten.
Auf Veranlassung des BMU in Abstimmung mit dem BMV(BW) hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) mit dem Öko-Institut im Unterauftrag der GRS mit der Begutachtung der von den Kraftwerksbetreibern beabsichtigten technischen Maßnahmen zur Verhinderung des Auftre-tens unzulässiger Kontaminationen bei Transporten von Brennelementen und Glaskokillen beauftragt.
Zusätzlich hat das BMU in Abstimmung mit den zuständigen Behörden von Bund und Ländern einen Kriterienkatalog erarbeitet, der die notwendigen Anforderungen enthält, die für zukünftige Transporte zu erfüllen sind. Dieser wurde im Juni 1999 von einem Bund-Länder Gremium abschließend beraten und am 10. November 1999 vom Länderausschuss für Atomkernenergie
- Hauptausschuss - verabschiedet.
Dieser Kriterienkatalog bildet zusammen mit den Ergebnissen der Gutachten die Grundlage für die zuständigen Behörden (Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), EBA, Landesbehörden) bei ihren Entscheidungen über Behälterzulassungen, Beförderungsgenehmigungen und bei aufsichtlichen Prüfungen.
Die bisherigen Beförderungsgenehmigungen, die wie üblich befristet ausgesprochen worden sind, sind wegen Fristablauf erloschen. Die Frist der Genehmigung richtet sich nach dem Ablaufdatum der Behälterzulassung; die Zulassung für einen Behälter wird in der Regel auf drei Jahre befristet. Die letzte noch gültige Genehmigung war die für den Transport von Glaskokillen nach Gorleben, die am 31. Oktober 1999 abgelaufen ist.
Bei Erteilung einer Transportgenehmigung für abgebrannte Brennelemente in deutsche Zwischenlager muß sichergestellt sein, dass bei den Kraftwerken Umgangsgenehmigungen für die Behälter durch die Länderbehörden und bei den Zwischenlagern Einlagerungsgenehmigungen für die Behälter durch das BfS erteilt werden.


2. Stand der Begutachtung
Die Begutachtung erfolgte getrennt für drei Transporttypen:


1. Innerdeutsche Transporte von den Kraftwerken in die Zwischenlager Ahaus und Gorleben


2. Transporte von Glaskokillen von den Wiederaufarbeitungsanlagen in England und Frank-reich nach Gorleben


3. Transporte von den deutschen Kraftwerken zu den Wiederaufarbeitungsanlagen in England und Frankreich.

Zu 1.
Das Gutachten für die innerdeutschen Transporte wurde am 10. Mai 1999 fertiggestellt und nach Freigabe durch EBA/BMU an alle Betroffenen verteilt (Bundesbehörden, Landesbehörden, Betreiber). Es enthält etwa 60 Gutachterempfehlungen, die von den Kraftwerksbetreibern abgearbeitet sind und deren Erfüllung von den Gutachtern bestätigt worden ist. Das abgeschlossene Gutachten ist eine Grundlage für die Entscheidung der zuständigen Behörden zur Erteilung der entsprechenden Genehmigungen (BfS für Transport- und Einlagerungsgenehmigungen sowie für die verkehrsrechtliche Zulassung der Behälter unter Hinzuziehung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) als Gutachter, EBA für Transportgenehmigungen leerer Behälter, Landesbehörden für die Beladung der Behälter). Für die Einlagerung selbst ist die abschließende Zustimmung der Länderaufsichtsbehörden, für den Transport die der Länderinnenbehörden erforderlich.
Der Länderausschuss für Atomkernenergie - Fachausschuss Brennstoffkreislauf - (LAFAB), in dem alle o.g. handelnden Behörden vertreten sind, hat am 29. September 1999 das genannte Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen und als ausreichende Basis für die weitere Bearbeitung der gestellten Anträge für Transport und Einlagerung bewertet.

Zu 2.
Obwohl die Behälter für die Glaskokillen trocken, d.h. ohne Kontakt mit den Becken der Wiederaufarbeitungsanlage, beladen werden, wurden sie in die Transportaussetzung mit einbezogen, da es sich um ähnliche Behälter (Castor) handelt und Querkontaminationen bei der Beladung nicht auszuschließen sind.
Das Gutachten für die Glaskokillentransporte wurde am 24. Juni 1999 fertiggestellt und vom EBA/BMU an die Betroffenen (Bundesbehörden, Landesbehörden, Betreiber) übergeben. Das Gutachten enthält etwa 30 Gutachterempfehlungen, die in gleicher Weise wie zu 1. abgearbeitet wurden. Der LAFAB wurde über dieses Gutachten ebenfalls unterrichtet. Er hat es am 29. September 1999 zur Kenntnis genommen, aber keine Bewertung ausgesprochen, da hiervon nur das BfS und das Land Niedersachsen betroffen sind.

Zu 3.
Die Begutachtung der Transporte in die Wiederaufarbeitung war aufwendiger und vom Umfang her weitaus größer, als bei den anderen beiden Transporttypen, da hier mehrere Behälter zu betrachten sind, die Transportzyklen komplexer sind und z.T. aus dem Ausland (Frankreich, England) Unterlagen einzuholen waren.
Im September 1999 sind für die Begutachtung der Transporte zur Wiederaufarbeitung die letzten relevanten Unterlagen seitens COGEMA (Messmethode zur Verifizierung der Kontaminationsfreiheit, Handhabung und Prüfmessungen am Umschlagplatz Valognes, Verfahrensbeschreibung zur Produktkontrolle) vorgelegt worden und ergänzende Teilbeschreibungen auf Anfragen der Gutachter bis in den Oktober 1999 hinein nachgereicht worden, wie z.B. Überarbeitung des Ablaufplans Kontaminationsschutz Stachelbehälter durch EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Messungen im Deckelschraubenbereich durch die Fa. Acta, Handhabungskonzept für Castor II b-Behälter durch PreußenElektra. Ein Rohentwurf des Gutachtens wurde dem Auftraggeber EBA am 29. Oktober 1999 vorgelegt. Die Abnahme des 500-seitigen Entwurfs erfordert ca. drei Wochen; das Gutachten wird am 22. November 1999 allen Betroffenen übergeben. Es enthält etwa 100 Empfehlungen, die von den Betroffenen abzuarbeiten sind.
Bereits während dieser Abnahmezeit wurden vom EBA/BMU die Ergebnisse des Gutachtens-entwurfes und die Vorgehensweise für die Abarbeitung der Gutachterempfehlungen mit allen Betroffenen erörtert. Am 10. November 1999 fand hierzu ein Gespräch mit den EVU und am 16. November 1999 mit den atomrechtlich zuständigen Behörden (BfS, BAM, Landesbehörden) statt.


3. Entsorgungssituation der Kraftwerke
Mit Ausnahme von Obrigheim, das über ein großes Brennelement-Zwischenlager am Standort verfügt, sind alle Kraftwerke kurz- bis mittelfristig darauf angewiesen, abgebrannte Brennelemente entweder in Zwischenlager oder zur Wiederaufarbeitung zu transportieren, um Lagerengpässe zu vermeiden, die eine Betriebsunterbrechung zur Folge hätten. Eine Übersicht gibt folgende Tabelle:

Kraftwerksinterne Lagerkapazitäten
Stand 07/99
Kernkraftwerk noch freie
StellplätzerechnerischeReichweite des interneninternes Lager
erschöpft
Lagers
BE
Jahre
Revisionstermin
Baden-Württemberg
Obrigheim 101431,7
Philippsburg 1 120,1Mai 2000d)
Philippsburg 2 a) 681,4
Neckarwestheim I 390,8Mai 2000d)
Neckarwestheim II a) 360,8Aug 2000d)
Bayern
Grafenrheinfeld 1533,3
Isar 1 8648,2
Isar 2 2936,1
Gundremmingen B 8555,8
Gundremmingen C 11868,0
Hessen
Biblis A a) 600,9Aug 2000d)
Biblis B 140,2Mai 2000d)
Niedersachsen
Stade 60,1Feb 2000c)
Unterweser 2134,4
Grohnde 2084,3
Emsland> 1683,2
Rheinland-Pfalz>
Mülheim-Kärlich (außer Betr.) 413
Schleswig-Holstein
Brunsbüttel> 1642,0>
Krü mmel b)> 3672,9>
Brokdorf 1603,3>

BE = Brennelemente

a) Die im August 1999 geplanten Entladungen sind bei den freien Stellplätzen bereits berücksichtigt.

b) Freiräumbare Stellplätze sind bei den "noch freien Stellplätzen" hinzugerechnet.
c) Das Kernkraftwerk Stade hat beim Niedersächsischen Umweltministerium die Erweiterung der Lagerkapazität mittels eines Zusatzgestells beantragt, mit dem die kraftwerksinterne Lagerkapazität um ca. 1 Jahr, also bis 2001, erhöht werden soll.
d) Transporte Anfang 2000 nach Gorleben/Ahaus erforderlich, falls Transporte in die Wiederaufarbeitung
oder Transportbereitstellung nicht möglich und Betriebseinschränkungen vermieden werden sollen.


Wie aus der voranstehenden Tabelle zu entnehmen ist, werden Lagerengpässe im Laufe des Jahres 2000 bei den Kraftwerken Philippsburg 1, Neckarwestheim I und II, Biblis A und B sowie Stade auftreten, falls ein Abtransport von abgebrannten Brennelementen oder eine Erhöhung der kraftwerksinternen Lagerkapazität nicht möglich ist.

Um einer Engpasssituation mittelfristig zu begegnen, hat bisher nur der Betreiber des Kraftwerks Emsland einen Antrag auf ein standortnahes Zwischenlager gestellt. Neckarwestheim will diesen Engpass durch eine kurzfristige Lagerung am Standort in einem Transportbereitstellungslager überbrücken.
PreussenElektra ist am 04. Februar 1999 vom BMU dringend geraten worden, für das Kernkraftwerk Stade bestehende Überlegungen zum Einsatz eines neuen Brennelement-Lagergestell im Abklingbecken zur Überbrückung von Engpässen zu konkretisieren und beim Niedersächsischen Umweltministerium einen entsprechenden Antrag einzubringen. Der entsprechende Antrag wurde erst am 08. Juni 1999 gestellt.
Der Betreiber des Kraftwerkes Biblis B hat gleichfalls zur Erweiterung der kraftwerksinternen Lagerkapazität am 18. August 1999 beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten einen Antrag auf Einsatz eines Lagergestells im Abklingbecken gestellt. Mit dem Lagergestell können 56 von 66 für die nächste Revision benötigte Lagerpositionen zur Verfügung gestellt werden.
Im Hinblick auf die im nächsten Jahr anstehende Engpasssituation hat das BMU am 25. Oktober 1999 mit den Vertretern der betroffenen Länderbehörden, deren Gutachtern und den Betreibern Möglichkeiten erörtert, ob und evtl. wie Entsorgungsengpässen begegnet werden kann. In dem Gespräch hat das BMU die Betreiber und Genehmigungsbehörden aufgefordert, vorsorglich zu prüfen, ob evtl. entstehende Engpässe durch kraftwerksinterne Transportbereitstellung überbrückt werden können. Für eine Transportbereitstellung, die im Hinblick auf die erforderliche Überbrückungszeit eine vorübergehende Lagerkapazitätserhöhung erforderlich macht, hat das BMU die Kraftwerksbetreiber aufgefordert, entsprechende Genehmigungsanträge bei den Länderbehörden zu stellen. Das BMU hat dabei betont, dass es Aufgabe der Betreiber ist, in ihrem eigenen Interesse, auch für den Fall, dass es nicht rechtzeitig zu Transporten kommt, ausreichende Vorsorge zu treffen.
Das BMU hat in diesem Gespräch sowohl den Kraftwerksbetreibern als auch den anwesenden Landesbehörden deutlich gemacht, dass die Verfahren selbstverständlich nach den entsprechenden Verfahrensvorschriften abzuwickeln sind. Bei den Anforderungen an die Sicherheit der Kraftwerkszwischenlagerung zum Zwecke der Transportbereitstellung wird es keine Abstriche geben.


4. Stand der Transportgenehmigungsverfahren

Im Vorgriff auf die abschließenden Ergebnisse der Begutachtung hat die Nuclear Cargo Service (NCS), eine Tochter der Deutschen Bahn AG, im Auftrag der Kraftwerksbetreiber von
Philipps-burg, Biblis und Stade im Juni 1999 Anträge zum Abtransport abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufarbeitungsanlagen gestellt. Für Neckarwestheim wurde von der NCS im Juni 1999 der Abtransport sowohl zur Wiederaufarbeitung als auch zum Zwischenlager Ahaus beantragt. Philippsburg und Biblis haben im September 1999 ebenfalls Abtransporte nach Ahaus beantragt. Alle gestellten Anträge sind zur Zeit noch nicht beschieden.
1. Innerdeutsche Transporte
Die zum Genehmigungsverfahren für Ahaus eingereichten Antragsunterlagen werden zur Zeit vom BfS geprüft. Ein noch offener und zu klärender Punkt ist hier insbesondere, wie die thermisch bedingte Ausdehnung der Moderatorstäbe in den Behälterwandungen zu beherrschen ist. Zur Moderatorausdehnung hat die BAM am 08. November 1999 dem BfS eine Stellungnahme vorgelegt, in der sie zu dem Ergebnis kommt, dass die Moderatorausdehnung sich in den zugelassenen Grenzen bewegt, wenn die Wärmeleistung im Behälter reduziert ist. Dies trifft insbesondere auf die eingelagerten Behälter in Ahaus und auf die bereits beladenen Glaskokillenbehälter zu. Diese Stellungnahme wird vom BfS im Rahmen der Transportgenehmigungen geprüft.


2. Transporte von Glaskokillen

Die NCS hat am 28. Juli 1999 einen Antrag auf Transporte der Glaskokillen in das Transportbehälterlager Gorleben gestellt. Die Empfehlungen des Gutachtens sind abgearbeitet. Die BAM hat am 08. Oktober 1999 eine Stellungnahme zur Moderatorproblematik dem BfS vorgelegt; diese wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom BfS geprüft.
Für Transporte zum Zwischenlager nach Gorleben soll die sogenannte Jeetzel-Brücke genutzt werden, die der Ertüchtigung bedarf. Es ist geplant, die vorhandene Brücke zu sanieren. Die DB Netz AG hat die entsprechenden Unterlagen fertiggestellt und Anträge für das Planfeststellungsverfahren eingereicht. Im Rahmen dieses verkehrsrechtlichen Verfahrens werden durch die Planfeststellungsbehörde (EBA), neben den eingereichten baulich-technischen Unterlagen für das Brückenbauwerk, auch Belange des Natur- und Denkmalschutzes zu prüfen sein. Da die Jeetzel im Winter und Frühjahr hohe Wasserführung hat, können von November bis Mai in der Regel keine Sanierungsarbeiten an der Brücke durchgeführt werden. Die DB Netz AG rechnet mit der Betriebsbereitschaft der Brücke nicht vor Herbst 2000.
Für den Rücktransport der seit März 1998 bei der Cogema beladenen Glaskokillen-Castor-Behälter hat die NCS im Oktober 1999 einen Antrag auf Streckenführung über Arendsee (Sachsen-Anhalt) mit mobiler Umladung von Schiene auf Straße gestellt. Für den Umschlag im Bahnhof Arendsee muss dieser doch baulich nachgebessert werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Erteilung der Schwerlastgenehmigung werden die Straßenverbindungen zum TBLG (Genehmigungsverfahren nach § 6 ATG) geprüft. Ob die kürzere Variante der Streckenführung möglicherweise belastbar ist, wird ebenfalls im Rahmen der Schwerlastgenehmigung geprüft. Aus polizeilicher Sicht (NMI und IM ST) bestehen erhebliche Bedenken gegen die geplanten Strecken: Länge der Strecken, aus der Streckenlänge resultierender Zeitbedarf für den Transport. Örtlichkeiten (Waldgelände) und eingeschränkte Ausweichmöglichkeiten.


3. Transporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen in England und Frankreich

Für eine Bescheidung der entsprechenden Anträge auf Behälterzulassung und Beförderung zur Wiederaufarbeitung ist die Abarbeitung der Empfehlungen aus dem vorher genannten Gutachten zur Einhaltung der Kontaminationsgrenzwerte Voraussetzung.
Der Abtransport von Brennelementen zur Wiederaufarbeitung soll im Wesentlichen in ausländischen Behältern erfolgen. Diese Behälter benötigen neben der Zulassung, die von den ausländischen Behörden erteilt wird, eine deutsche Anerkennung (Validierung), die in allen Fällen noch aussteht. Die Validierungsverfahren, bei der die BAM u.a. auch Aspekte der Kontamination gutachterlich prüft, sind noch nicht abgeschlossen. Auch diese Prüfung hängt vom abschließenden Ergebnis des o.g. Gutachtens ab.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass für den Entsorgungsweg der Wiederaufarbeitung nach § 9a AtG ein Nachweis der schadlosen Verwertung für die dabei gewonnenen Kernbrennstoffe zu führen ist.
Das BfS hat die Innenministerien der Länder um Mitteilung gebeten, ob Tatsachen bekannt sind, die im Hinblick auf alle beantragten Transporte (aller 3 Transporttypen) im Einzelfall überwiegende öffentliche Interessen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 6 AtG begründen können, die der Wahl der Art, der Zeit und des Weges der Beförderung entgegenstehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a16/16to_1999/16to25
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