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15. Wahlperiode
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Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
Arbeit und Aufgaben

Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung umfasst im Wesentlichen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Dies bedeutet, dass sich der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung, entsprechend der Organisationsstruktur des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, hauptsächlich mit folgenden Bereichen befasst:

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat 40 Mitglieder, von denen 17 der Fraktion der SPD, 16 der Fraktion der CDU/CSU, 4 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 3 der Fraktion der FDP angehören.
Vorsitzender ist der Abg. Klaus Kirschner (SPD); stellvertretende Vorsitzende ist die Abg. Barbara Lanzinger (CDU/CSU). Sprecher bzw. Obleute sind für die Fraktion der SPD Abg. Erika Lotz, für die Fraktion der CDU/CSU Abg. Annette Widmann-Mauz und Abg. Andreas Storm, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abg. Birgitt Bender und Abg. Markus Kurth und für die Fraktion der FDP Abg. Dr. Heinrich Kolb und Abg. Dr. Dieter Thomae.

Zu den o.g. Themenbereichen berät der Ausschuss jedes Jahr eine große Zahl von Gesetzesentwürfen und Anträgen. In diesem Zusammenhang führt er regelmäßig öffentliche Anhörungen und Expertengespräche durch, um sich ein umfassendes und möglichst unabhängiges Bild über den Beratungsgegenstand zu verschaffen. Dazu lädt er von den Fraktionen vorgeschlagene Sachverständige aus allen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen ein. Teilweise werden sogar Experten aus dem Ausland eingeladen, um auch deren Sachverstand und Erfahrungen für die parlamentarische Entscheidungsfindung fruchtbar zu machen.

Ferner lässt sich der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung durch die Bundesregierung über gesundheitspolitische wie auch sozialversicherungsrechtliche und sozialversicherungstechnische Entwicklungen und aktuelle Fragestellungen informieren. Wenn auch der Gesundheits- und Sozialbereich im Wesentlichen nationaler Gesetzgebung unterliegt, wird dem Ausschuss gleichwohl auch eine ständig steigende Zahl von EU-Vorlagen zur Beratung überwiesen. Häufig handelt es sich hierbei um europäische Richtlinien, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.

Während in der zu Ende gegangenen 14. Wahlperiode der Gesundheitsausschuss insbesondere die im Januar 2000 in Kraft getretene GKV-Gesundheitsreform 2000 verabschiedet hat, steht in der 15. Wahlperiode die Beratung und Umsetzung einer weiteren grundlegenden GKV-Reform im Mittelpunkt seiner Tätigkeit.
Außerdem wird der Ausschuss Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und insbesondere bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge sowie im Bereich der Pflegeversicherung zu beraten haben. In allen drei Bereichen geht es darum, die sozialen Sicherungssysteme gerade auch angesichts des demographischen Wandels so zu reformieren, dass sie einerseits weiterhin ein hohes Schutz- und Versorgungsniveau gewährleisten, andererseits aber auch langfristig finanzierbar bleiben.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a13/a13_a
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