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Juni 01/1998
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Die Anmeldung von Patenten erleichtert

(re) Die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern wird erleichtert. Der Bundestag hat am 28. Mai einer Vorlage der Bundesregierung zur Änderung des Patentgesetzes (13/9971) zugestimmt und dabei auch Vorschläge berücksichtigt, die der Rechtsausschuß in seine einstimmige Beschlußempfehlung vom Tag zuvor (13/10847) eingearbeitet hatte.
Künftig können nationale und europäische Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen über die Patentinformationszentren beim Patentamt eingereicht werden. Dies soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelerfindern die Einreichung von Anmeldungen erleichtern. Darüber hinaus kann die Anmeldung auch auf elektronischem Weg vorgenommern werden. Anmeldungen sind zudem in ihren Originalsprachen möglich. In die Gesetzesänderung aufgenommen wurde ein Anpassung der Bestimmung über die Zwangslizenzen an die im sogenannten TRIPS-Übereinkommen festgelegten Anforderungen.
Um der Bedeutung des Markenbereichs bei der Arbeit des Patentamtes gerecht zu werden, wurde die Münchner Behörde in Deutsches Patent- und Markenamt umbenannt.
Auf Empfehlung des Rechtsausschusses hat das Plenum einen Beschluß von 1985 aufgehoben, nachdem die Regierung dem Parlament regelmäßig über die Auswirkungen der technischen Entwicklung auf Urheberrecht und Leistungsschutzrechte berichten sollte.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801024d
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