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Juni 01/1998
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Zulassungsverfahren vereinfachen

(re) Die Verfahren für die Zulassung von Rechtsanwälten sollen von den Landesjustizverwaltungen weitgehend auf die Rechtsanwaltskammern übertragen werden können.
Einstimmig hat sich der Rechtsausschuß am 27. Mai für die Annahme eines Gesetzentwurfs des Bundesrats (13/9610) ausgesprochen, zu dessen Ziel es gehört, die Entscheidung in Zulassungsfragen für Anwälte zu vereinfachen.
In die Vorlage der Länderkammer zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung einbezogen hat der Ausschuß einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (13/9820), mit dem durch Änderung der Rechtsanwalts- und der Patentordnung das Verfahren und die Voraussetzungen geregelt werden, unter denen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) als Rechtsanwaltsgesellschaften beziehungsweise Patentanwaltsgesellschaften zugelassen werden können.
In diesem Zusammenhang votierte der Rechtsausschuß auch für die die Annahme des Regierungsentwurfs zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (13/8808). Danach sollen sich Partnerschaftsgesellschaften, die von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung gegründet worden sind, in eine andere Rechtsform, beispielsweise in eine GmbH, umwandeln können. Die beabsichtigte Regelung soll auch die Überführung eines bisher in einer anderen Form geführten Unternehmens in eine Partnerschaftsgesellschaft ermöglichen.
Der Ausschuß hatte die Vorlage geändert und in das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz eine Definition des Freien Berufs sowie eine Haftungsregelung für berufliche Fehler einzelner Partner eingearbeitet.
Bei der vom Bundesrat angestrebten Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung sollen die Länder ermächtigt werden, die Zuständigkeit für die Entscheidung in Zulassungsfragen durch Rechtsverordnung auf die Rechtsanwaltskammern zu übertragen. Die Rechtsaufsicht der Landesjustizverwaltungen soll erhalten bleiben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801025a
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