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Juni 01/1998
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SPD thematisiert Patientenschutz

(ge) Die Rechte von Patienten und deren Selbstbestimmung in Deutschland möchte die SPD gestärkt wissen. Die Fraktion hat deshalb zu diesem Thema eine Große Anfrage (13/10701) vorgelegt.
Sie erläutert, selbst bei offensichtlichen Behandlungsfehlern sei es für Patienten schwer, zu ihrem Recht zu kommen und Forderungen durchzusetzen. Darüber hinaus mangele es an unabhängigen Beratungs- und Vertretungsmöglichkeiten wie beispielsweise Patientenbeauftragten oder Verbraucherzentralen. Deshalb, so die Abgeordneten, bestehe ein Regelungsbedarf sowohl im Sinne der Patienten als auch der Ärzte, da jede Beschuldigung eines Arztes wegen fehlerhafter Behandlung auch dessen Ansehen schade.
Mangelnde Fachkenntnisse des Patienten und eine diesem wenig gerecht werdende Fachsprache des Arztes ließen Aufklärung oft unverständlich bleiben. In der Folge willigten Patienten häufig in die vom Arzt vorgeschlagenen Behandlung ein, ohne deren Risiko zu erfassen. Eine von den Leistungserbringern unabhängige Beratungsmöglichkeit gebe es nicht.Die Bundesregierung soll vor diesem Hintergrund Fragen zur Transparenz medizinischer Tätigkeit beantworten. So will die Oppositionsfraktion wissen, welche Chancen die Regierung der Einführung einer umfassenden Behandlerdatenbank einräumt. Darin, so erläutert sie, sei im Hinblick auf eine Qualitätssicherung der medizinischen Behandlung die Veröffentlichung und systematische Verfügbarkeit sowohl der Schlichtungsverfahren als auch der gerichtlichen Verfahren wegen Behandlungsfehlern vorzusehen. Patientendaten, nicht aber Angaben über die Behandler seien dabei zu anonymisieren. Die Regierung soll zudem darlegen, welche Einrichtungen es in Deutschland gibt, die unabhängig von den Leistungserbringern des Gesundheitswesens professionelle Patientenberatung anbieten.
Stellung nehmen soll die Regierung auch zu einer Empfehlung des Sachverständigenrates für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen aus dem Jahre 1992. Nach Angaben der Abgeordneten hatte dieser seinerzeit empfohlen, bestehende rechtliche Vorgaben in einer für Versicherte bzw. Patienten zugänglichen Charta zusammenzufassen und das Thema Patientenrechte so in das Bewußtsein der Öffentlichkeit und der im Gesundheitswesen Tätigen zu rücken. Was die Regierung getan hat, um diese Empfehlung umzusetzen, soll auch mitgeteilt werden.Die Regierung soll sich außerdem zu einer 1994 in Amsterdam verabschiedeten Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation zur Stärkung von Patientenrechten äußern und über deren Umsetzung in Deutschland berichten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801033b
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