Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Juli 1998, Nr. 2/98, Seite 2, Inhalt >
Juli 02/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Mit Gen-Analysen Tätersuche erleichtern

(re) Der "genetische Fingerabdruck" soll helfen, bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere bei Verbrechen, Sexualdelikten, gefährlicher Körperverletzung, schwerem Diebstahl oder Erpressung, Täter leichter zu identifizieren. Im Zusammenhang mit der beim Bundeskriminalamt eingerichteten zentralen Datei zur Speicherung und Nutzung sogenannten DNA-Identifizierungsmuster hat der Bundestag am 24. Juni die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, daß von einem Beschuldigten, der im Verdacht steht, eine solche Straftat begangen zu haben, im Hinblick auf eine Identitätsfeststellung in einem künftigen Strafverfahren Körperzellen wie Blut oder Speichel entnommen und für eine DNA-Analyse verwendet werden dürfen. Notwendig dazu ist in der Regel die Anordnung eines Richters.
Wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse muß dabei Grund zu der Annahme bestehen, daß gegen den Beschuldigten künftig erneut ein Strafverfahren zu führen ist.
Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz mit der Einfügung eines Paragraphen 81g in die Strafprozeßordnung kam mit den Stimmen von Koalition und SPD gegen Bündnisgrüne und PDS zustande.
Es basierte auf einer Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses (13/11116), der am 22. Juni im Gesetzentwurf der Bundesregierung (13/10791) eine Reihe von Änderungen vorgenommen hatte. Diese bezogen sich unter anderem auf die Konkretisierung der Straftaten, bei denen eine DNA-Analyse für künftige Strafverfahren erlaubt ist. Liegt aus einem anhängigen Verfahren ein "genetischer Fingerabdruck" vor, wie seit 1997 zulässig, hat eine neue DNA-Analyse zu unterbleiben.
In das Gesetz aufgenommen sind darüber hinaus Regelungen über die Anwendung bei Verurteilten, zur Verwendung des Materials in der Gen-Datei beim Bundeskriminalamt sowie zur Erteilung von Auskünften.
Im Plenum haben Sprecher der Koalition und der SPD die neue Regelung begrüßt. Für Ronald Pofalla (CDU/CSU) ist sie zusammen mit der Gen-Datei ein wirkungsvolles Instrument zur Kriminaliätsbekämpfung. Jürgen Meyer (SPD) zeigte sich zufrieden, daß Forderungen seiner Fraktion berücksichtigt wurden. Für Jörg van Essen (F.D.P.) ist eine rechtsstaatliche und effektive Grundlage für die Erhebung von Gendaten geschaffen worden. Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) bemängelte, daß das Gesetz keine Grundlage für die Gen-Datei darstellt. Der Antrag mit diesem Ziel (13/10656) wurde abgelehnt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802019a
Seitenanfang
Druckversion