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Juli 02/1998
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Noch kein Votum zum Tierschutz

(re) Über die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz ist noch keine Entscheidung getroffen. Wie der Rechtsausschuß dem Bundestagsplenum auf Antrag der SPD am 18. Juni berichtete (13/11032), sind die Beratungen über die Gesetzentwürfe des Bundesrates (13/9723), der SPD (13/8597), von Bündnis 90/Die Grünen (13/8249) und der PDS (13/8678) noch nicht abgeschlossen.
Der Ausschuß hatte sich am 17. Juni nochmals mit den Vorlagen befaßt. Dabei hatte die CDU/CSU-Fraktion unterstrichen, daß die Aufnahme eines Staatsziels Tierschutz eine fundamente Frage sei, die einer gründlichen Beratung bedürfe. Auch sei die Auswertung einer Anhörung noch nicht möglich gewesen.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen vertraten die Auffassung, daß ein Abschluß der Beratungen möglich und notwendig sei.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802026b
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