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Juli 02/1998
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Vermögensfragen schneller klären

(re) Mit Klarstellungen und Ergänzungen bei einer Reihe von Gesetzen sollen die Verfahren zur Regelung offener Vermögensfragen in den neuen Ländern vereinfacht und beschleunigt werden. Der Bundestag hat am 18. Juni dem Entwurf der Bundesregierung zu einem Vermögensrechtsbereinigungsgesetz (13/10246) zugestimmt, dabei allerdings mehrere Zusätze berücksichtigt, die der Rechtsausschuß bei der abschließenden Beratung der Vorlage am 17. Juni in seine Beschlußempfehlung (13/11041) zu dem Entwurf eingearbeitet hatte.
Die Änderungen betreffen unter anderem das Vermögens-, das Lastenausgleichs- sowie das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, die Hypothekenablöseverordnung und die Grundstückverkehrsordnung. Zum Teil wurden dabei auch Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt. Anliegen der Überarbeitungen ist es, die Möglichkeiten der Organisations- und Zuständigkeitskonzentration zu erweitern.
Durch eine Ergänzung im Vermögenszuordnungsgesatz wird klargestellt, wie mit sogenannten steckengebliebenen DDR-Entschädigungen zu verfahren ist. Sie sollen von dem Träger öffentlicher Verwaltung aufgebracht werden, dem der enteignete Vermögenswert aufgrund des Einigungsvertrages zugeordnet worden ist. Der Entschädigungsfonds soll haften, wenn vor dem 3. Oktober 1990 eine Gegenleistung für den Vermögenswert in den DDR-Staatshaushalt geflossen ist. Als Antragsfrist gilt für die Betroffenen der 31. Dezember 1999.
Die Regelung über die steckengebliebenen Entschädigungen war im Rechtsausschuß auf den Widerstand der Opposition gestoßen. Nach Meinung der SPD handelt es sich bei den noch zu leistenden DDR-Entschädigungen um Verbindlichkeiten des Bundes, die der Entschädigungs- oder der Erblastentilgungsfonds zu übernehmen habe. Die Koalitionsfraktionen wiesen demgegenüber darauf hin, daß derjenige, der durch Zuordnung über ein Grundstück verfüge oder es nutze, bereit sein müsse, die DDR-Entschädigung zu zahlen, die häufig nur einen Bruchteil des heutigen Verkehrswerts ausmache.
Mit der Verabschiedung des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes hat der Bundestag die Regierung aufgefordert, bis Ende Juni nächsten Jahres einen Bericht über die Wirkungen der Nutzungsentgeltverordnung sowie die notwendigen Änderungen vorzulegen.
Einen Änderungsantrag der SPD mit Vorschlägen zum Schuldrechts- und im Sachenrechtsbereinigungsgesetz (13/11063) im Interesse von Nutzern hat der Bundestag abgelehnt.
Zusammen mit der Annahme des Gesetzes sind Anträge der SPD (13/7304, 13/10329) zum Nutzerschutz sowie Anträge der PDS (13/7532, 13/9068, 13/10466) zum Vermögenszuordnungsgesetz und zu Begrenzung von Nutzungsentgelten abschlägig beschieden worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802026c
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