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Juli 02/1998
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Religiöse Auffassungen besser schützen

(re) Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen sowie religiöse und weltanschauliche Überzeugungen sollen besser geschützt werden. Eine Gruppe von über 80 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion hat mit diesem Anliegen einen Gesetzentwurf (13/10666) vorgelegt und will eine Änderung des Strafgesetzbuch-Paragraphen 166 erreichen.
Gestrichen werden soll die bisherige Vorschrift, nach der eine Beschimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse nur strafbar ist, wenn sie "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Bestraft werden können soll künftig, wer öffentlich oder in Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses sowie Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen beschimpft.
Nicht der öffentliche Friede soll das Schutzgut der Strafrechtsvorschrift sein, sondern die Achtung des religiösen und weltanschaulichen Toleranzgebots. Die Tat soll nur auf Antrag verfolgt werden. Die Initiatoren des Gesetzentwurfs weisen darauf hin, daß der bisherige Wortlaut des Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches sich auch bei groben Beschimpfungen in der Praxis vielfach als wirkungslos erwiesen habe. Der Schutz religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen sei nicht mehr hinreichend gewährleistet.
Unter Hinweis auf Beispiele aus der jüngsten Zeit legen die Abgeordneten dar, daß bei Betroffenen Entscheidungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten zunehmend auf Unverständnis stoßen, mit denen eine Strafverfolgung von Angriffen auf christliche Bekenntnisse mit der Begründung abgelehnt wird, der öffentliche Friede sei nicht gestört.
Mit dem jetzt vorgelegten Vorschlag solle verhindert werden, daß durch überzogene und gehässige Kritik und tiefgreifende verletzende Äußerungen ein Klima der geistigen Intoleranz entsteht.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802027a
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