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Juli 02/1998
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Initiativen der Opposition zum Mietrecht ohne Erfolg

(re) Der Rechtsausschuß war Endstation für ein Bündel von Initiativen der Opposition zum Mietrecht. Das Gremium lehnte am 17. Juni Gesetzentwürfe der SPD für eine Änderung der Miethöhenregelung mit dem Ziel einer Verlängerung der Regelung über die Kappungsgrenze bis 1. September 2000 (13/9692), der PDS zur Reform des Wohnungsmietrechts (13/8778) und der Bündnisgrünen zum Eintritt hinterbliebener Haushaltsangehöriger in den Mietvertrag (13/9961) ab.
Ohne Erfolg blieben auch Anträge der Bündnisgrünen zur unbefristeten Verlängerung der 20 Prozent-Kappungsgrenze für ältere Wohnungen (13/9836) sowie der PDS zu Veränderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch als Konsequenz aus der Reform des Wohnungsmietrechts (13/8779) und zur Ausarbeitung eines Mietspiegelgesetzes (13/8780).
Einen Antrag der Bündnisgrünen, ihre Initiativen auf die Plenartagesordnung vom 24. Juni zu setzen, lehnte der Bundestag ab. Im Ausschuß hatten die Koalitionsfraktionen eine Verlängerung der Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen angesichts der entspannten Lage auf den Wohnungsmarkt nicht für erforderlich gehalten.
Die CDU/CSU war auch gegen ein Eintrittsrecht in einen Mietvertrag für alle hinterbliebenen Haushaltsangehörigen, während sich die F.D.P. für dessen Ausdehnung auf gleichgeschlechtliche Lebenspartner aussprach.
Die SPD bekräftigte ihre Auffassung, wonach eine Verlängerung der Regelung über die Kappungsrenze für mittlere und untere Mieten im Altbau und für Ballungsgebiete von besonderer Bedeutung sei. Bündnis 90/Die Grünen schlossen sich dieser Argumentation an. Die Fraktion sprach sich dafür aus, das Eintrittsrecht für hinterbliebene Haushaltsangehörige, insbesondere für gleichgeschlechtliche Lebenspartner, gesetzlich zu regeln.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802027b
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