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Juli 02/1998
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Parlament soll handeln

(ve) Angesichts des Eisenbahnunglücks von Eschede hat der Bundesrat den Bundestag gebeten, die bei der Gefährdungshaftung geltenden Obergrenzen bei Personen- und Sachschäden so anzuheben, wie es im Regierungsentwurf zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften (13/10435) vorgesehen ist. Der Bundesrat hält es zudem, so legt er in einer am 19. Juni gefaßten Entschließung (13/11199) dar, für geboten, so bald wie möglich Schmerzensgeld auch aufgrund einer Gefährdungshaftung zu gewähren.
Das Unglück von Eschede habe schlagartig deutlich gemacht, so die Länderkammer, daß die geltenden Obergrenzen der Gefährdungshaftung aus Eisenbahnunfällen bei weitem zu niedrig sind. Deshalb dürfe die vorgesehene Anhebung der Obergrenzen für die Jahresrente von 30.000 DM auf 60.000 DM und für Sachschäden aus einem Unfall von 100.000 DM auf 500.000 DM nicht aufgeschoben werden. Dies sei, so der Bundesrat in der Entschließung vom 19. Juni, mit Blick auf den Gang der Beratungen im Bundestags-Rechtsausschuß zu befürchten.
"Die Änderung ist noch in dieser Wahlperiode möglich", heißt es. Die rasche Erhöhung der Haftungsobergrenze für Personenschäden könne auch noch für die Opfer von Eschede und ihre Hinterbliebenen im Rahmen einer zu findenden Rückwirkungsregelung Bedeutung haben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802055b
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