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September 03/1998
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Arbeits- und Sozialministerium

1999 fließen 28 Milliarden DM in die Arbeitslosenhilfe

(hh) Auch im kommenden Haushaltsjahr soll der Löwenanteil der Ausgaben im Etat des Arbeits- und Sozialministeriums (Epl 11) in die Zuweisungen und Zuschüsse fließen. Die Bundesregierung hat dafür 160,33 Milliarden DM (1998: 147,46 Milliarden DM) vorgesehen. An zweiter Stelle folgen mit 2,51 Milliarden DM (2,57 Milliarden DM) die Ausgaben für Investitionen. Die Personalausgaben sind mit 242,67 Millionen DM (240,41 Millionen DM) veranschlagt und die sächliche Verwaltung mit 115,14 Millionen DM (111,82 Millionen DM).
Einzelplan 11
(in Milliarden DM)
1999 1998
Ausgaben 163,19 150,38
Einnahmen  2,30  2,11
Verpflichtungsermächtigungen  1,91 1,77 

Von den Gesamtausgaben werden allein 110,54 Milliarden DM für die Sozialversicherungen benötigt. Im laufenden Haushalt reichten noch 92,21 Milliarden DM aus. Von dieser Summe machen 58,24 Milliarden DM (56,64 Milliarden DM) den Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten aus. An der Knappschaftlichen Rentenversicherung wird sich der Bund 1999 mit 14 Milliarden DM (13,7 Milliarden DM) beteiligen.
Zu dem Bereich der Sozialversicherungen gehört der Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten in den neuen Ländern, der mit 16,55 Milliarden DM (16,19 Milliarden DM) veranschlagt ist. Neu hinzugekommen ist der zusätzliche Bundeszuschuß an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, der in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt wird und mit 15,6 Milliarden DM beziffert ist.
Einen weiteren größeren Posten - 2,8 Milliarden DM (2,45 Milliarden DM) - hat die Bundesregierung für die Erstattung von Aufwendungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen Ländern eingestellt und 1,87 Milliarden DM (1,57 Milliarden DM) für Aufwendungen auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung. Die Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten werden 1,58 Milliarden DM (1,4 Milliarden DM) betragen.
Erheblich zurückgefahren werden die Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Waren für diesen Zweck 1998 noch 46,58 Milliarden DM veranschlagt, so stehen im kommenden Haushaltsjahr 4,34 Milliarden DM weniger zur Verfügung, so daß dort 42,24 Milliarden DM ausgegeben werden können. Der Rückgang erklärt sich aus dem Einschnitt beim Zuschuß und Betriebsmitteldarlehen an die Bundesanstalt für Arbeit, der für 1999 mit 11 Milliarden DM veranschlagt ist. Im 98er Etat stehen dafür 14,1 Milliarden DM bereit.
Gleichzeitig wurde der Rotstift bei den Eingliederungsleistungen für Spätaussiedler angesetzt. Die dortigen Mittel wurden von 1,22 Milliarden DM auf 800 Millionen zurückgefahren. Der größte Posten im Bereich des SGB III, die Arbeitslosenhilfe, erfährt kaum eine Veränderung. So sind für 1999 28 Milliarden DM vorgesehen, das sind 500 Millionen DM weniger als im laufenden Etat.
Das Kapitel Kriegsopferversorgung und -fürsorge ist mit 9,1 Milliarden DM (10,2 Milliarden DM) ausgestattet. Der größte Teil des Rückgangs erklärt sich durch den niedrigeren Ansatz für die Kriegsopferfürsorge und gleichartige Leistungen. Im laufenden Etat stehen dafür noch 1,05 Milliarden DM bereit; 1999 werden es 640 Millionen DM sein.
Gespart wird zudem bei der Heil- und Krankenbehandlung. Dort standen 1998 rund 1,11 Milliarden DM zur Verfügung. Der Ansatz wurde reduziert auf etwa 1 Milliarde DM. Leicht aufgestockt wurden die Mittel für die Opfer von Gewalttaten. Die 1998 eingestellten 29,74 Millionen DM werden auf 33 Millionen DM hochgefahren. Um 100 Millionen DM auf nun 300 Millionen DM gekürzt wird der Ansatz für die Erstattung von Kosten der Kriegsopferfürsorge.
Ein eigenes Kapitel im Einzelplan 11 dient der Förderung der Eingliederung und Rückeingliederung ausländischer Arbeitnehmer. Die Gesamtausgaben sind mit 84,39 Millionen DM veranschlagt. 1998 waren es noch 86,32 Millionen DM. Gekürzt wurde unter anderem bei den Koordinierungs- und Sondermaßnahmen (z.B. Sprachkurse, Maßnahmen zur beruflichen Integration), die von 49 Millionen DM auf 47 Millionen DM zurückgefahren wurden.
Die Allgemeinen Bewilligungen des Epl 11 sind mit 824,38 Millionen DM (905,6 Millionen DM) ausgewiesen. Davon fließen 135,9 Millionen DM in soziale Hilfen für Arbeitnehmer der Kohle- und Stahlindustrie. 1998 waren es noch 201 Millionen DM. Ebenfalls reduziert - und zwar von 100 Millionen DM auf nun 75 Millionen DM - wurde die Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen der beruflichen und der medizinischen Rehabilitation sowie der Prävention. Der Rotstift wurde darüber hinaus bei der Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger angesetzt. Der Ansatz wurde von 90 Millionen DM auf 80 Millionen DM zurückgefahren.
Das Bundesministerium selbst kann über 156,83 Millionen DM (155,25 Millionen DM) verfügen. Davon entfallen allein auf das Personal 102,51 Millionen DM.
Im Sozialetat sind ferner Mittel ausgewiesen für Gerichte und nachgeordnete Dienststellen:

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: 95,38 Millionen DM (97,85 Millionen DM);
  • Bundesversicherungsamt: 43,82 Millionen DM (42,72 Millionen DM);
  • Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung: 27,77 Millionen DM (23,24 Millionen DM);
  • Bundesarbeitsgericht: 46,97 Millionen DM (52,98 Millionen DM);
  • Bundessozialgericht: 25,21 Millionen DM (24,87 Millionen DM).
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803033
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