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September 03/1998
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Türkei registrierte weniger "Illegale"

(aw/in) Die Zahl der nach Auffassung der Regierung in Ankara "illegalen" Asylbewerber in der Türkei ist der Bundesregierung zufolge stark zurückgegangen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (13/11337) auf eine Kleine  Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (13/11283) mit. Die Türkei beschränkt den Anwendungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 durch innerstaatliches Recht geographisch auf Europa. Die Bundesregierung bekräftigt in diesem Zusammenhang ihre Auffassung, auch wenn diese Auslegung im Flüchtlingsabkommen selbst angelegt und nach dem Grundsatz der Freiheit der Verträge zu beurteilen sei, so berücksichtige die Asylrechtsordnung der Türkei aus dem Jahre 1994 internationale Standards "nicht in vollem Umfang".
Der Hohe Kommissar für Flüchtlingsfragen der Vereinten Nationen (UNHCR) schätze die Zahl nicht-europäischer Asylbewerber für das Jahr 1997 auf mehr als 2.500 Personen aus dem Irak, 1.500 aus dem Iran sowie 200 bis 300 weitere Menschen, vor allem aus Nordafrika. Im Vorjahr sei es dem UNHCR zudem gelungen, von den türkischen Behörden die Legalisierung einer größeren Zahl (etwa 3.000 Personen) illegaler Flüchtlinge zu erwirken. Soweit der Regierung bekannt ist, gestaltet sich die Zusammenarbeit des UNHCR mit der türkischen Regierung und den für Flüchtlingsfragen zuständigen sonstigen Stellen zufriedenstellend. Die Zusammenarbeit habe zu einer "erheblichen Verbesserung" der Lage der Asylbewerber in der Türkei geführt. Dazu trage auch die verstärkte Präsenz der UNO-Behörde in den Grenzgebieten des Landes bei.
Zu Angaben, die Türkei verweigere bei der Errichtung von Auffanglagern für nicht rechtmäßig sich im Land aufhaltende Personen eine Zusammenarbeit mit dem UNHCR, teilt die Bundesregierung mit, seitens der Vereinten Nationen werde nach ihrer Kenntnis seit Jahren der Regierung in Ankara die Idee nahegelegt, Gemeinschaftsunterkünfte in Zusammenarbeit mit dem UNHCR vorwiegend im Osten der Türkei einzurichten. Dort sollten iranische und irakische Asylbewerber aufgenommen werden.
Im gleichen Sinne äußert sich die Regierung auch in einer weiteren Antwort (13/11347) auf eine Kleine Anfrage der PDS (13/11306). Die türkische Regierung habe diesem Vorschlag offenbar deshalb ablehnend gegenübergestanden, weil sie fürchte, derartige Einrichtungen entfalteten eine Sogwirkung für Asylbewerber. Der UNHCR wiederum sei an einer Kooperation nicht interessiert, wenn diese sogenannten Zentren lediglich die Abschiebung von Flüchtlingen erleichtern sollen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803054a
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