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März 02/1999
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EISENMAN­ENTWURF IN ÜBERARBEITETER FASSUNG BEFÜRWORTET

Sachverständige: Modell verzichtet auf den erhobenen Zeigefinger

(in) Die Bundesregierung und der "Förderkreis für die Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas" befürworten den von der Findungskommission empfohlenen Entwurf des amerikanischen Architekten Peter Eisenman in der überarbeiteten verkleinerten Fassung, die sowohl ein großes Feld mit Betonstelen als auch einen baumbestandenen Rahmen als Denkmal vorsieht. Das betonten Staatsminister Michael Naumann und die Präsidentin des Förderkreises, Lea Rosh, am 3. März in einer öffentlichen Anhörung des Ausschuß für Kultur und Medien.

Für den Berliner Senat versicherte Peter Radunski, der Senat werde sich dem Votum des Bundestages anschließen. Allerdings machten sowohl Rosh als auch Radunski deutlich, sie wollten als Auslober das weitere Verfahren in der Hand behalten.

Der Ausschuß hatte Sachverständige gebeten, den Sachstand der Beratungen in der Findungskommission und der Auslobung des zweiten Wettbewerbs für ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas darzulegen und mögliche Hinweise für das weitere Vorgehen des Deutschen Bundestages zu geben.

Vorschläge als Anregung gedacht

Dabei interessierten sich die Abgeordneten für mögliche Vorbilder für ein solches Mahnmal, dessen Stellenwert im Verhältnis zur Gedenkstätte in Jerusalem, die Wahl des Ortes und die Gestaltung.

Im Vordergrund stand die Frage, ob eine Kombination mit einer pädagogisch­didaktischen Konzeption einer Dokumentations­ und Forschungsstätte mit der Auslobung und deren Intentionen veinbar sei oder eine neue Ausschreibung bedinge.

Naumann stellte klar, seine Vorschläge für eine Kombination von Denkmal und Dokumentationsstätte sollten eine Anregung für die Abgeordneten darstellen, eine andere als die bisherige Konzeption zu verfolgen. Somit habe der Bundestag eine Alternative zur Abstimmung.

Allerdings räumte er ein, daß mit der Verfolgung einer solchen Konzeption das bisherige Verfahren zu Ende gehe und eine neue, wenn auch beschränkte Ausschreibung erforderlich werden würde.

Die Sachverständigen begrüßten übereinstimmend, daß jetzt die Entscheidung über das Mahnmal, über dessen Ort, aber auch über die Art der Gedenkstätte in der politischen Verantwortung des Deutschen Bundestages liege. Gleichzeitig wurde gesagt, daß das Parlament nicht über die künstlerische Ausgestaltung befinden könne. Das sei Sache der Auslober.

Professor Dr. James E. Young, Sprecher der Findungskommission, legte dar, der überarbeitete Entwurf von Eisenman entspreche insoweit dem von den Auslobern gewünschten Ziel des Erinnerns Deutschlands an die Ermordung der Juden künstlerisch, daß auch künftige Generationen dies tun könnten, wenn auch niemand wisse, wie Menschen in 30 oder 50 Jahren ein solches Mahnmal betrachteten.

Keine weitere Erklärung nötig

Es stelle eine unabhängige Ergänzung zu den sich sowohl in Berlin befindlichen authentischen Plätzen des Terrors als auch zu den anderen Gedenkstätten und Museen, Archiven und Bibliotheken dar. Außer einer klaren kurzen Erklärung über die Sinnhaftigkeit und die Motive für die Errichtung bedürfe die Gedenkstätte keiner weiteren Erläuterungen in didaktischen und pädagogischen Einrichtungen.

Dieser Wertung schlossen sich auch Professor Josef Paul Kleihues, Berlin, und Professor Dieter Ronte vom Kunstmuseum Bonn an. Kleihues, der auf die sorgfältige Prüfung von Standort und Aussage und darauf hinwies, daß bei der Bebauung verhindert werden müsse, daß durch die angrenzenden Wohnhäuser die Erinnerung beeinträchtigt werden könnte.

Ronte schilderte insbesondere die künstlerische Gestaltung und die Geeignetheit des Platzes. Das Modell verzichte auf den erhobenen Zweigefinger und richte sich gegen die Idee der Erlösung, die es für den Holocaust nicht geben könne.

Jüdische Sachverständige hatten während der Anhörung Bedenken gegen ein zu monumentales Mahnmal geltend gemacht. Salomon Korn, Frankfurt, meinte, die Umsetzung des Gewollten erfordere weder Monumentalismus noch Inszenierung.

Dr. Moshe Zuckermann vom Wissenschaftskolleg Berlin befürwortete eine bescheidenere, in den Alltag integrierte Form des Gedenkens und György Konrad, Präsident der Akademie der Künste Berlin, setzte sich nachdrücklich für eine kleine Gedenkstätte auf dem Platz der Republik beim Reichstagsgebäude ein, die von politischen Besuchern Deutschlands aufgesucht werden sollte.

Die Sachverständigen betonten, daß dieses Denkmal an die Täter und die Opfer erinnern solle. Beides zu verbinden, sei äußerst schwierig. Juden bräuchten ein solches Denkmal in Deutschland nicht.

Kosten würden erheblich steigen

Dr. Hans­Jochen Vogel, Vorsitzender des Vereins "gegen Vergessen - für Demokratie", hob hervor, daß die Auswirkungen des Holocausts mitbestimmend für die Formulierung des Grundgesetzes gewesen seien. Er setzte sich nachdrücklich für ein Mahnmal ein, das allenfalls in bescheidenem Rahmen in kleinen Gebäuden "am Rand" und unterirdisch Dokumentationsinhalte beherbergen könne.

Vogel betonte, daß der Bundestag nicht gehindert sei, eine Entscheidung zu treffen, obwohl die Auslober das Verfahren nicht beendet hätten. Das habe aber wettbewerbsrechtliche Folgen.

Der weitergehende Entwurf wurde von ihm ebenso wie vom früheren Städtebauminister Dr. Oscar Schneider abgelehnt. Schneider erinnerte auch daran, daß die Auslober einen Kostenrahmen von 15 Millionen DM vorgegeben hätten.

Was jetzt zur Diskussion gestellt würde, überschreite mit 150 Millionen DM das um ein Vielfaches.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902055
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