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März 02/1999
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SITUATION IN KOLUMBIEN NICHT VERBESSERT

Auswärtiges Amt: Täglich Morde an Menschenrechtsverteidigern

(mr) Die Menschenrechtssituation in Kolumbien hat sich insgesamt keineswegs verbessert, sondern im Gegenteil eher verschlechtert. Wie ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am 3. März im Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe weiter darlegte, gebe es täglich Hinrichtungen und Morde an Menschenrechtsverteidigern. Der Staat verfüge nicht mehr über das Gewaltmonopol.

Die Gesamtzahl der Entführten betrage jährlich rund 1.000. Der Vorwand für die Entführung und die Ermordung laute häufig, die Betroffenen seien Sympathisanten der Guerillas. Zudem würden Menschen, die an Straßenecken in Grüppchen zusammenstehen, wahllos verhaftet. Dies, so der Regierungsvertreter, werde als "wundersamer Fischzug" bezeichnet. Die Menschen, an denen kein Interesse bestehe, würden wieder freigelassen, die anderen blieben inhaftiert oder würden ermordet.

Bei der Analyse der Situation in Kolumbien, so der Regierungsvertreter, müsse auch gesehen werden, daß die Bezeichnung angesichts der verschiedenen agierenden Gruppen häufig unsauber sei. So gebe es Guerillieros, Paramilitärs und Militärs. 70 Prozent aller Menschenrechtsverletzungen in dem Lateinamerikanischen Staat gingen auf das Konto der Paramilitärs. Die Menschenrechtsverletzungen der Militärs selber seien zurückgegangen. Dennoch seien Vorwürfe an die Angehörigen des Militärs zu richten, da sie nicht in der Lage seien, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, und die Grenzen zwischen Militärs und Paramilitärs oft verschwommen seien.Die Vorsitzende des Ausschusses, Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) hatte zuvor darauf hingewiesen, daß die am 28. Januar 1999 überfallenen Menschenrechtler freigelassen worden seien. Sie selbst habe am 10. Februar einen Brief an den Präsidenten der Republik Kolumbien, Andrés Pastrana Arango, geschrieben. Internationale Menschenrechtsorganisationen führten die Freilassung zurück auf den internationalen Druck und Interventionen.

Roth hatte in ihrem Brief an den kolumbianischen Präsidenten auf die Entführung der vier leitenden Mitarbeiter einer anerkannten Menschenrechtsorganisation in Medellin hingewiesen und betont, der Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages verurteile diese Verbrechen energisch und ersuche die Regierung, alles zu tun, um das Leben der Entführten zu retten. Zudem sei die kolumbianische Regierung aufgefordert, die Ermordung zweier weiterer Menschenrechtler vom Januar 1999 aufzuklären. Dieses Verbrechen sei in einer Region geschehen, die unter paramilitärischer Kontrolle steht. Es sei notwendig, so Roth in ihrem Brief, dafür zu sorgen, daß der kolumbianische Staat "unverzüglich" die Verstrickungen zwischen Angehörigen der staatlichen Sicherheitskräfte und paramilitärischen Gruppen aufbreche, diese effektiv verfolge, die Haftbefehle gegen paramilitärische Führer ausführe und die kriminellen paramilitärischen Strukturen auflöse. Zudem müsse der Staat seine verfassungsmäßig und international verbriefte Pflicht erfüllen und eine freie Ausübung der Menschenrechtsarbeit in Kolumbien garantieren. Für den Ausschuß drückte die Vorsitzende in ihrem Brief die "entschiedene Unterstützung" der "mutigen Arbeit" der Menschenrechtsorganisationen in Kolumbien aus. Man betrachte dies als "unverzichtbaren Beitrag zum Frieden".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902063
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